Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat sorgt weiter für Unmut

Von großen Telekommunikationsanbietern ist zu hören, dass sie die Auflagen zur Massendatenlagerung nicht termingerecht umsetzen können. Und auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appelliert an den Bundespräsidenten, das Vorhaben aufzuhalten.

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Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten kommt nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus. So ist von großen Telekommunikationsanbietern momentan zu hören, dass sie den Auflagen zur sechsmonatigen Massendatenlagerung nicht komplett termingerecht Folge leisten können. "Wir werden die Vorratsdatenspeicherung frühestens Ende 2008 vollständig umsetzen", erklärte ein Sprecher der Deutschen Telekom gegenüber dem Berliner Tagesspiegel. Derzeit sei etwa noch unklar, auf welchem Wege die Informationen den Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten zur Verfügung gestellt werden. In Kraft treten sollen die Bestimmungen für die Anbieter von (Mobil-) Telefonie allerdings bereits am 1. Januar. Allein für den Internetbereich gilt eine Übergangsfrist bis Anfang 2009.

Das federführende Bundesjustizministerium, aus dem der ursprüngliche Gesetzesentwurf stammt, kennt öffentlich kein Nachsehen angesichts der Schwierigkeiten, den Bestimmungen zum Vorhalten und zur Gewährung von Auskunftsbegehren durch die Ermittler nachzukommen. "Das ist das Problem der Telekommunikationsgesellschaften", heißt es im Ressort von Ministerin Brigitte Zypries (SPD). Die Blicke der Gegner der Ausdehnung der Telekommunikationsüberwachung richten sich derweil gespannt auf den Bundespräsidenten, der das Gesetz vor der offiziellen Verkündung und dem Inkrafttreten noch prüfen und unterschreiben muss.

Nach der Bundesrechtsanwaltskammer hat jetzt auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Horst Köhler in einem offenen Brief (PDF-Datei) gebeten, das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht zu unterzeichnen. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern hält die damit vorgesehene Vorratsdatenspeicherung für "offensichtlich verfassungswidrig". Vor dem Hintergrund mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hätten Union und SPD einen "vorsätzlichen Verfassungsbruch" begangen, wendet sich die Vereinigung an den Bundespräsidenten. Nach Ansicht der Karlsruher Richter müsse die Erfassung von Verbindungsdaten eine Straftat von erheblicher Bedeutung, einen konkreten Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis voraussetzen. Dies sei bei der pauschalen Massendatenspeicherung nicht der Fall.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sehen die Bürgerrechtler nicht als zwingende Maßgabe für das deutsche Recht an. Die entsprechende Direktive decke zum einen nur einen kleinen Teil der hierzulande beschlossenen Regelungen ab. Sie müsse zudem wegen schwerer Mängel und dem Streit über die gewählte Rechtsgrundlage ohnehin nicht umgesetzt werden. Irland klage bereits seit 2006 auf Aufhebung der Vorgaben aus Brüssel.

Kritiker bemängeln seit langem, dass eine Vorratsdatenspeicherung Berufsgeheimnisse etwa von Anwälten, Ärzten, Beratungseinrichtungen aushöhle und den Schutz journalistischer Quellen untergrabe. Damit sei auch die Pressefreiheit im Kern bedroht. Insgesamt würde dem Arbeitskreis zufolge "die freie Kommunikation in Deutschland gravierend beeinträchtigt". Dies könnte "unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt erheblichen Schaden" zufügen.

"Experten können aus diesen Daten viel mehr Informationen über den Nutzer herausfiltern, als es auf den ersten Blick erscheint", warnt zudem der britische Spezialist für Computersicherheit, George Danezis. Analysten seien anhand der Daten in der Lage, ein präzises Bild davon zeichnen, welchen Aktivitäten eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt nachgegangen sei. Derlei hochsensible Angaben könnten von Dritten etwa für die Wirtschaftsspionage missbraucht werden. Daher sei es prekär, dass Konzerne wie die Telekom die Verbindungs- und Standortdaten bislang nur in einem separaten, passwortgeschützten Register ablegen, diese aber nicht komplett verschlüsseln würden.

Die Piratenpartei in Hessen, die in dem Bundesland erstmals im Januar zu einer Wahl in Deutschland antreten wird, erhofft sich derweil Zulauf durch Überwachungsgesetze wie das zur Vorratsdatenspeicherung. "Die Gesetzgebungsverfahren der letzten Monate haben immer wieder gezeigt: Stellungnahmen, Empfehlungen und Gutachten von Experten aller Bereiche werden konsequent ignoriert", meinen die Piraten, die nun Kurs auf den Landtag in Wiesbaden genommen haben. "Verfassungsrechtlich bedenklich sind die Umsetzung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, die Neufassung des hessischen Polizeigesetzes sowie die einheitliche Steuernummer, weitere bedenkliche Gesetzesentwürfe sind in Vorbereitung." Die Piratenpartei stehe dagegen für eine Politik, "die sich ohne Einschränkung an die Verfassung hält und die Privatsphäre der Bürger respektiert und zu stärken sucht". Generell müssten die Weichen für die Wissens- und Informationsgesellschaft neu gestellt werden.

Zu Details der neuen Telekommunikationsüberwachung und der auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten siehe:

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Stefan Krempl) / (jk)