Nedap-Wahlcomputer dürfen zur hessischen Landtagswahl eingesetzt werden

Hessens Innenministerium genehmigt die Verwendung elektronischer Wahlmaschinen des niederländischen Herstellers unter zusätzlichen Sicherheitsauflagen.

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Von
  • Richard Sietmann

Sieben Wochen vor der Landtagswahl am 27. Januar hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport jetzt die Verwendungsgenehmigung zum Einsatz von Nedap-Wahlcomputern des Typs ESD1 und ESD2 erteilt und hierfür zusätzliche Sicherheitsauflagen ausgesprochen. So ist nicht nur die Funktionsfähigkeit und die Richtigkeit der Programmierung rechtzeitig vor der Wahl an Hand der Bedienungsanleitungen und Wartungsvorschriften "vom Hersteller oder von der Gemeindebehörde zu überprüfen und festzustellen", sondern darüber hinaus "mit mindestens einem Wahlgerät in der Gemeinde ein Probleauf durchzuführen, der die richtige Registrierung der abgegebenen Stimmen erweist". Der Probelauf soll "von einem unabhängigen Gremium" durchgeführt werden, das wie ein Wahlvorstand fungiert und das zu erprobende Wahlgerät auswählt; der Probleauf selbst muss hinsichtlich des Wähleraufkommens und der Dauer dem Ablauf einer regulären Wahlhandlung in einem Wahlbezirk entsprechen.

Nach der Feststellung der Korrektheit sollen die Geräte versiegelt und sicher verwahrt werden. "Die Art der Verwahrung sowie die tatsächliche Sachherrschaft über die Geräte sind unter Angabe von Namen, Zeiten und Orten lückenlos zu dokumentieren", heißt es in der den Kreiswahlleitern übermittelten Genehmigung. Für alle Zugriffe auf Geräte oder Speichermodule wird zudem das 4-Augen-Prinzip gefordert, das heißt, sie dürfen stets nur "unter gegenseitiger Kontrolle durch mindestens zwei Personen erfolgen".

Nach dem hessischen Landeswahlrecht gilt die Bauartzulassung von Wahlgeräten für Bundestags- und Europawahlen automatisch auch auf Landesebene; diese Bauartzulassung hatte das Bundesinnenministerium ungeachtet der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Wahlcomputern am 2. November erteilt. Wie auf Bundesebene bedarf der Einsatz jedoch vor jeder Wahl noch einer gesonderten Verwendungsgenehmigung. Bei den letzten Bundestags- und Kommunalwahlen in den Jahren 2005 und 2006 setzten insgesamt 16 hessische Städte und Gemeinden etwa 120 Nedap-Wahlgeräte ein. (Richard Sietmann) / (jk)