EU-Kommission genehmigt Investitionen der Stadt Amsterdam in Glasfasernetz [Update]

Da die Stadt sich zu den gleichen Bedingungen an dem Projekt zur Glasfaservernetzung beteiligt wie ein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber hat die EU-Kommission nichts einzuwenden.

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Die Europäische Kommission hat die Investitionen der Stadt Amsterdam und anderer Anteilseigner in ein Glasfaser-Telekommunikationsnetz genehmigt. Die Stadt sei an dem Projekt Citynet zu den gleichen Bedingungen beteiligt wie ein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber, urteilte die Kommission. Eine staatliche Beihilfe liege daher nicht vor, heißt es in einer Mitteilung. Nach EU-Recht enthalten Investitionen öffentlicher Stellen in Wirtschaftsunternehmen kein Beihilfeelement, wenn sie zu Bedingungen erfolgen, die für einen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen handelnden privaten Investor annehmbar wären.

In Amsterdam soll bis zum Jahr 2010 jedes der rund 450.000 Gebäude mit einer Glasfaserleitung angebunden werden. Gemeinsam mit anderen Anteilseignern investiert die Stadt Amsterdam in eine Gesellschaft, die für 37.000 Haushalte in Amsterdam eine durchgehende Glasfaserverbindung bis zum Breitbandanschluss des Endkunden einrichtet. Die Investitionssumme betrage 18 Millionen Euro, erläutert die Kommission. Die Stadt Amsterdam besitze ein Drittel der Anteile, die Investoren ING Real Estate und Reggefiber zusammen ein weiteres Drittel und fünf Wohnungsbaugesellschaften das übrige Drittel. Der in einem Ausschreibungsverfahren ausgewählte Betreiber gewährt den Anbietern von TV-, Breitband- und Telefondiensten diskriminierungsfrei offenen Zugang zu dem neuen Glasfasernetz.

Die Kommission hatte nach eigenen Angaben zunächst Zweifel, unter anderem wegen Vorinvestitionen der Stadt, und leitete vor einem Jahr eine förmliche Untersuchung ein – [Update: die Entscheidung über die Prüfung fiel, nachdem der Kabelnetzbetreiber UPC und der der Kabelbetreiber-Verband VECAI Beschwerde bei der Kommission eingereicht hatten].

Die Kommission hat bisher nach eigenen Angaben mehr als 30 solche öffentliche Fördermaßnahmen geprüft. Mit dem Binnenmarkt vereinbar ist es beispielsweise, wenn der Staat fördert, weil der Markt allein den Dienst nicht bereitgestellt hätte, zum Beispiel in dünn besiedelten ländlichen Gebieten ohne Breitbandversorgung. In Ballungsräumen wie Amsterdam werden hingegen bereits kommerzielle Breitbanddienste angeboten. In solchen Fällen befürchtet die Kommission, dass bestehende oder künftige Investitionen von Marktteilnehmern beeinträchtigt oder auch verhindert werden. (anw)