Geodatenschutzgesetz gefordert

Bei einer Anhörung zum Satellitendatensicherheitsgesetz, mit dem militärischer und außenpolitischer Interessen gewahrt werden sollen, setzen sich Datenschützer auch für einen besseren Schutz über Satelliten gewonnener personenbezogener Informationen ein.

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Bei einer Anhörung zum geplanten Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG) am heutigen Montag im Wirtschaftsausschuss des Bundestags setzen sich Datenschützer für einen besseren Schutz von über Satelliten gewonnener personenbezogener Informationen ein. Um unter anderen den Persönlichkeitsschutz zu gewährleisten, hielt es Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), für angebracht, baldmöglichst ein "Geodatenschutzgesetz" nachzureichen. Auch Detlef Walter aus dem Büro des Bundesbeauftragten für Datenschutz hielt ein Spezialgesetz zur Gewährleistung der Privatsphäre rund um kommerziell verfügbare Satellitendaten für nötig. Es müsse etwa greifen, wenn ein Betroffener nicht verhindern könne, dass Informationen über ihn gleichsam aus heiterem Himmel erhoben werden.

Laut Weichert stellt die Beschattung von oben ein zunehmendes Problem dar. "Sämtliche Satellitendaten sind georeferenziert", erläuterte der Weichert. Sie könnten so etwa auf Adressen bezogen werden, was mit Hilfe weiterer soziodemographischer Daten eine "Individualisierung" der Informationen ermögliche. Für Geodaten wiederum gebe es "sehr viele Anwendungsfälle", die von der Lokalisierung von Mobilfunkmasten über die Kartierung landwirtschaftlicher Nutzung und sich daraus ableitenden Förderungsbedingungen bis hin zum Scoring für die Kreditwürdigkeit anhand des Wohnumfelds reichen würden. Generell könnten mit den Daten Personen einem Ort zugerechnet werden, was gerade bei Prominenten als sensible Information zu behandeln sei und in Grundrechte eingreifen könnte. Erkennbar werden könnten aber auch Anbauten oder Zusatzanlagen wie ein Swimming-Pool, aus denen sich Rückschlüsse über den Wert eines Grundstücks ziehen lassen.

Der behandelte Entwurf eines "Gesetzes zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten" enthält selbst keine Datenschutzbestimmungen. Vielmehr geht es um die Wahrung militärischer und außenpolitischer Interessen. Mehrere Abgeordnete wunderten sich, dass der Vorstoß keine Vorgaben zur viel diskutierten inneren Sicherheit enthält. "Ein Schutz vor Anschlägen" mit einem deutschen Alleingang etwa zur Verschleierung von Satellitenbildern ist laut Weichert aber "nicht realisierbar". Terrorplaner könnten einfach auf Daten ausländischer Anbieter zugreifen. Der "Fluch der Technik" sei es, dass "die Verletzlichkeit von vielen Objekten erhöht worden ist".

Datenschutzvorkehrungen noch in den Entwurf hinein zu nehmen, wäre Weichert zufolge keine gute Lösung. Falls man etwa die Einwilligung Betroffener zur Nutzung personenbezogener Daten durch die Anbieter verlangen würde, käme ein "bürokratisches Monstrum" heraus. Schließlich seien 80 Prozent der Bodenfläche hierzulande in Privatbesitz, sodass hier prinzipiell personenbeziehbare Daten vorlägen. Ein reines Widerspruchsrecht wäre dem Sachverständigen nach dagegen "sinnvoll bei Daten, die sehr allgemein verfügbar sind". Bei einer mit großer Auflösung verknüpften "hohen Sensibilität" der Aufnahmen reiche das aber nicht aus. Vielmehr müssten dafür "klare Erlaubnistatbestände gesetzlich vorgesehen werden". Weichert monierte zugleich, dass es momentan keine Zweckbindung über die etwa durch Google Earth verfügbar gemachten Satellitenbilder gebe. Auch hier seien Einschränkungen sinnvoll.

Vertreter der Infoterra GmbH, die als Tochter von EADS Astrium Aufnahmen des neuen deutschen Satelliten TerraSAR-X vertreibt, bezeichneten die Vorkehrungen des Entwurfs als angemessen. "Das Gesetz gibt uns als Datenanbieter Rechtssicherheit in außen- und rechtspolitischen Fragen", erklärte ein Mitarbeiter. Zugleich erhalte das Unternehmen damit "Zugriff auf US-Bauteile" für Satellitensysteme, deren Export aus den USA von Washington ohne nationale Bestimmungen zur Gewährleistung der militärischen Sicherheit im Einfuhrland nicht genehmigt würde.

Der Entwurf sieht konkret vor, dass jedes von deutschem Boden aus betriebene hochwertige Erdfernerkundungssystem vom Staat zu genehmigen ist. Die Betreiber müssen prüfen, ob es sich bei einer Kundenanfrage um eine mögliche Gefährdung der Sicherheitsinteressen handelt. Kriterien sind etwa der Informationsgehalt der Daten, die Person des Anfragenden, das angefragte Zielgebiet oder die gewünschte Zeitnähe. Ergibt die Kontrolle, dass möglicherweise Sicherheitsaspekte betroffen sind, ist eine Weitergabe der Daten nur mit Zustimmung der Behörden erlaubt. Der Diensteanbieter muss ferner sämtliche Anfragen protokollieren und die entsprechenden Daten auf Anfrage Sicherheitsbehörden herausgeben.

Der Aufwand für die Implementierung der Bestimmungen wird von Infoterra auf "ein paar hunderttausend Euro" geschätzt, was bei Kosten für Satellitensysteme in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro zu verschmerzen sei. Ein Abgesandter vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) betonte ebenfalls, dass die Auflagen "momentan sehr gut handhabbar sind". Sie gäben auch für den wissenschaftlichen Datenanbieter einen klaren Kriterienkatalog vor. Generell sei zu berücksichtigen, dass die Aufnahmen "auch zu Forschungszwecken" genutzt würden. Dass es sich um schutzwürdige personenbezogene Daten handeln könne, erscheine dagegen "nicht so kritisch".

Von Google-Seite kam der Hinweis, möglichst im Gesetzestext selbst noch klarer zu fassen, dass Zweitanbieter der Satellitendaten wie der Suchmaschinen-Primus nicht von den Auflagen erfasst werden. Die Sensitivitätsprüfung finde ja schon statt, bevor man die Bilder erhalte. Enttäuscht zeigte sich Ulrike Flach von der FDP-Fraktion. Ihr wäre ein "großer Wurf der Koalition" lieber gewesen, der auch Datenschutzaspekte gleich integriert hätte. Unionsabgeordnete sprachen dagegen von der "reizvollen Aufgabe", eventuell ein Geodatenschutzgesetz in Angriff zu nehmen.

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)