Rückzieher der RIAA bei Klage gegen Filesharer

Die Drohkulisse, die der US-Musikindustrieverband mit Klagen gegen Filesharer aufbaut, bricht immer wieder einmal wegen falscher Daten und Ermittlungsergebnisse der RIAA zusammen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Recording Industry Association of America (RIAA), der Lobbyverband der Musikindustrie, geht seit einiger Zeit mit verschärften juristischen Mitteln gegen Nutzer von P2P-Tauschbörsen vor, denen sie Verletzung des Copyrights der Rechteinhaber von Musikstücken vorwirft. Zuletzt hatte die RIAA ihre Kampagne gegen filesharende Studenten ausgeweitet – was nicht bei allen Universitäten auf große Gegenliebe stieß. Aber auch immer mehr einzelne, von der RIAA verklagte Nutzer – denen die RIAA über eine eigene Website außergerichtliche Einigungen nahebringen will – wehren sich gegen ihrer Ansicht nach unberechtigte Klagen.

Offensichtlich will die RIAA nun in solchen Fällen spektakuläre Auseinandersetzungen wie mit Tanya Andersen vermeiden. Die Klage gegen Lee Thao in Wisconsin wurde nun sang- und klanglos zurückgezogen, berichtet der Blog "Recording Industry vs The People", der die Auseinandersetzungen zwischen RIAA und Filehsharern mit Akribie verfolgt. Die RIAA hatte auf Basis von ihr ermittelten und von Providern zugänglich gemachten Informationen behauptet, Thao habe ein Kabelmodem besessen, über das urheberrechtlich geschützte Songs ohne Lizenz getauscht wurden. Der Anwalt des Beschuldigten konnte allerdings recht einfach nachweisen, dass Thao zum Zeitpunkt des angeblichen Dateitauschs gar nicht Kunde bei dem Provider gewesen war, zu dem das inkriminierte Kabelmodem nach den Informationen der RIAA Verbindungen aufbaute, und daher auch nicht im Besitz dieses Kabelmodems gewesen sein konnte.

In einem ähnlichen Verfahren hatte die RIAA bereits eine Klage fallen gelassen. Sie könne die Erklärung des Beschuldigten, weder Tauschbörsensoftware eingesetzt noch die von der RIAA aufgeführten Songs auf seinem Computer gespeichert zu haben, nicht ohne weitere Untersuchungen im Vorfeld der Verhandlung widerlegen.

Mit weit mehr öffentlicher Aufmerksamkeit muss die RIAA aber im Fall der Tanya Andersen leben: Die RIAA wirft ihr vor, über die Tauschbörse Kazaa 1288 Musikdateien bereitgestellt zu haben. Dies habe ein Ermittler im Mai 2004 festgestellt. Andersen sei aber nicht bei Kazaa aktiv gewesen, erklären ihre Verteidiger: Es sei erwiesen, dass sich die Vorwürfe der RIAA gegen einen anderen Internetnutzer richten müssten. Die alleinerziehende Mutter konterte die Klage wegen unautorisierten Musiktauschs im Oktober 2005 mit einer Gegenklage wegen angeblichen Betrugs, Eingriffs in die Privatsphäre, Rechtsmissbrauchs und elektronischen Hausfriedensbruchs. Zuletzt hatte die RIAA beantragt, Andersens 10-jährige Tochter als Zeugin dafür zu laden, was auf dem Computer ihrer Mutter, den sie ebenfalls genutzt habe, denn so gespeichert gewesen sei. (jk)