GEZ sieht erneut Korrekturbedarf in der Berichterstattung

Stein des Anstoßes ist diesmal nicht ein kleines Internetportal, sondern Deutschlands auflagenstärkste Boulevardzeitung. BILD hatte über "Die Methoden der GEZ-Schnüffler" berichtet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 939 Kommentare lesen
Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Öffentlich-Rechtlichen bemühen sich erneut um Richtigstellungen bei der Berichterstattung über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und weisen zudem auf eigene Interpretationen hinsichtlich Rechtslage und Bürgermoral hin. Weil der Stein des Anstoßes diesmal aber nicht ein relativ unbekanntes Internetportal ist, sondern Deutschlands auflagenstärkste Boulevardzeitung, flattert den Verfassern der beanstandeten Formulierungen keine Abmahnung ins Haus. Vielmehr stellt sich der Südwestrundfunk (SWR) – eigenen Angaben zufolge beim Rundfunkgebühren-Marketing innerhalb der ARD "federführend" – vor die GEZ und nimmt öffentlich Stellung zu einem Bericht der BILD-Zeitung vom heutigen Montag.

Kern des Artikels "Die Methoden der GEZ-Schnüffler" ist ein laut BILD vom Südwestrundfunk, Abteilung Rundfunkgebühren, erstellter Schriftsatz, in dem "detailliert ganze Gebiete und Straßen mit der präzisen Anzahl von 'Schwarzsehern' verzeichnet" seien. Diese Liste führe etwa am Beispiel Mainz auf, dass am Taubertsberg (dort befinden sich unter anderem mehrere Hochhäuser) 465 sogenannte "Nichtanmelder" die monatliche TV-Gebühr von 17,03 Euro nicht zahlen würden. BILD fragt nun: "Wie schnüffelt die GEZ die Bürger aus und gelangt an solche Angaben?" Da von den Einwohnermeldeämtern laut SWR lediglich An- oder Abmeldedaten kommen, würden offenbar zentrale Adressregister genutzt, für die "die 993 hauptamtlichen GEZ-Mitarbeiter und 1800 Außendienstfahnder mittlerweile ganz Deutschland ausspähen".

In dem "Brainstorming Großstadtoffensive" genannten Papier (das die BILD als "Geheimdokument" bezeichnet) heiße es wörtlich: "In der zweiten Phase werden die Gebührenkontrollen in den Zielgebieten verstärkt ...". Zielgebiete seien Deutschlands Großstädte und dort laut GEZ vor allem "abenteuerlustige Singles", "unverheiratete Paare mit Kindern" und "Studenten". Diese sollten verstärkt beobachtet werden. Studenten würden die Fahnder dabei mit einem besonderen Trick locken: Sie dürften sich zwar von den Gebühren befreien lassen, müssten sich dafür aber gleichzeitig bei der GEZ anmelden. Einmal angemeldet, seien sie später in der Beweispflicht und müssten nachweisen, ob sie noch studieren.

Der Artikel schließt mit dem Hinweis, dass die GEZ-Schnüffler bei der Jagd auf Schwarzseher oft ziemlich rabiat vorgehen würden. Immer wieder gebe es Beschwerden bei den Verbraucherverbänden. So sei ein Gebühren-Eintreiber des NDR gerade wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden, weil er bei einer Kontrolle ein altes Ehepaar hartnäckig bedrängt und mit Polizei und Privatdetektiv gedroht habe. In der Vergangenheit habe es bereits vier Strafanzeigen gegen den Mann gegeben.

Der SWR weist in einer Presserklärung nun darauf hin, dass das Vorgehen der GEZ weder illegal noch verwerflich sei, sondern "legitim und gerecht". Die Adressübermittlung der Einwohnermeldeämter an die Rundfunkanstalten entspreche geltendem Gesetz. Zu den wichtigsten Aufgaben des Gebühreneinzugs gehöre, "zunächst alle über die Gebührenpflicht zu informieren und aufzuklären". Aus statistischen Erhebungen würde deutlich, dass sich der Großteil nicht angemeldeter Personen in Großstädten befinde. Neben Aufklärungskampagnen zur Gebührenpflicht würden daher vor allem auch in Großstädten verstärkt Gebührenkontrollen durchgeführt.

Für dieses Vorgehen sei entgegen der Berichterstattung der BILD-Zeitung kein "Geheimdokument" notwendig. Es handele sich vielmehr um ein "offenes und transparentes Verfahren", bei dem rechtmäßig auf Daten der Einwohnermeldeämter und auf öffentlich zugängliche statistische beziehungsweise "nicht personenbezogene Erhebungen" zurückgegriffen werde. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden dabei eingehalten. Das Verfahren sei von den Landesparlamenten über Gesetze legitimiert. Der Berliner Datenschützer Alexander Dix hatte der BILD gesagt, er halte dieses Verfahren "verfassungs- und datenschutzrechtlich nicht für akzeptabel". Die Ministerpräsidenten der Länder seien in der Pflicht, ein neues Verfahren zu entwickeln.

Wie im Fall von akademie.de wird der Verfasser des BILD-Artikels zudem auf Fehler aufmerksam gemacht. So sei es etwa falsch zu behaupten, man müsse dem Rundfunkgebührenbeauftragten nicht antworten, wenn dieser vor der Tür stehe. Vielmehr "tangiere" dies das gesetzlich verankerte Auskunftsrecht. Auch die Hinweise der BILD, wonach die GEZ nicht nachfragen dürfe, wer der neue Besitzer des Fernsehers ist, nachdem der bisherige Besitzer alles abgemeldet hat, und dass die GEZ keine Rundfunkgebühren von Hartz-IV-Empfängern verlangen dürfe, will der Südwestrundfunk so nicht im Raum stehen lassen.

Vor allem letztere Darstellung "widerspricht dem grundlegenden Antragsprinzip innerhalb des Befreiungsverfahrens und verkennt die Rechtslage, die eine Befreiung nur dann vorsieht, wenn keine Zuschläge – nach der Rechtsprechung: gleich welcher Höhe – gezahlt werden", heißt es für BILD-Leser leicht verständlich in der SWR-Erklärung. Jeder sei zunächst zur Anmeldung seiner Rundfunkgeräte verpflichtet, auch Studenten und Personen mit niedrigem Einkommen. Erst nach der erfolgten Anmeldung könne die GEZ entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf Antrag über "mögliche Befreiungstatbestände" entscheiden. Im Übrigen würden die Beauftragten der Landesrundfunkanstalten nicht "vermeintliche" sondern tatsächliche Schwarzseher suchen. (pmz)