Keine Rechnung von Microsoft

Der Microsoft Store, über den der Softwareriese sein erstes eigenes Tablet „Surface“ exklusiv vertreibt, kann für den Verkauf Geräte bislang keine Rechnungen ausstellen, die der deutschen Gesetzgebung genügen. Das bedeutet, dass Unternehmen den Kauf eines Microsoft Tablet nicht von der Steuer absetzen können.

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Von
  • Georg Schnurer

Käufer im Microsoft Store erhalten nicht automatisch mit dem Versand eine Rechnung – alles was Microsoft auf explizite Anfrage bei der Telefon-Hotline liefert, ist eine E-Mail mit einem JPEG-Anhang namens „Kaufinformation“. Diese genügt aber in mehreren Punkten nicht dem Umsatzsteuergesetz (§ 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG). Insbesondere fehlt die Anschrift des leistenden Unternehmers, die Steuernummer des Verkäufers und die Nennung von Steuerart und Steuersatz. Das Fehlen der Geschäftsanschrift und Angaben zur Rechtsform und Registrierung der Firma verstößt zudem gegen §37a des Handelsgesetzbuchs. Auch die für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtende Registrierungsnummer beim Elektro-Altgeräte Register (EAR) fehlt.

Microsoft Store will nur Privatkunden

Während es in den USA den Microsoft Store auch an mittlerweile 66 Standorten als Ladengeschäft gibt, ist diese Marke derzeit in Deutschland ein reiner Online-Vertriebsweg. Bislang nutzt Microsoft dieses Online-Portal zum Direktvertrieb von Software und der XBox, seit der Markeinführung seiner eigenen Tablets „Surface“ mit dem Windows RT-Betriebssystem gibt es dort auch diese Geräte exklusiv zu kaufen. Bereits zum Verkaufsstart gab es logistische Probleme.

Dieses als JPEG-Anhang verschicktes Dokument bezeichnet Microsoft als „Rechnung“. Die Abbildung ist kein Ausschnitt, sondern die vollständige Datei.

Schon bei der Erfassung einer Bestellung im Microsoft Store fällt auf, dass die deutsche Seite im Gegensatz zur amerikanischen Variante kein explizites Eingabefeld für Firmennamen besitzt. Zudem muss man sich in Deutschland mit einem persönlichen Microsoft Account anmelden, bevor man eine Bestellung erfassen kann. In den USA wird ein Microsoft Account automatisch im Rahmen der Bestellung erzeugt, wenn es einen solchen noch nicht gibt.

Eine Nachfrage bei der unter einer kostenfreien 0800-Nummer erreichbaren deutschsprachigen Hotline liefert die überraschende Aussage, dass man bisher nur an Privatleute, nicht aber an juristische Personen verkaufe. Auf Rückfrage bei Microsoft Deutschland bestätigte der Pressesprecher Thomas Baumgärtner, dass der Verkauf der Windows RT-basierten Surface-Geräte „mit Bedacht auf den Konsumenten angelegt“ ist. „Man hat sich nicht ausgerechnet, dass es auch Firmenanfragen gibt“.

Rechnungsadresserfassung im deutschen Windows Online Store.

Im Vorfeld der Markteinführung am 26.10.2012 erweckte Microsoft durchaus den Eindruck, dass man auch das Windows RT-basierte Surface-Tablet nicht nur für Privatgebrauch, sondern auch für den professionellen Einsatz konzipiert habe. Aber schon die Tatsache, dass die bei Windows RT mitgelieferte „Home & Student“-Version von Microsoft nicht für die kommerzielle Arbeit zugelassen ist (Zitat: „Office Home & Student 2013 RT Preview und die finale Version sind nicht für kommerzielle, gemeinnützige oder auf die Erzielung von Gewinn ausgelegte Tätigkeiten vorgesehen“) manifestierte, dass Microsoft das Surface mit Windows RT rein auf Konsumenten ausgerichtet hat. Im Januar startet Microsoft dann mit dem Vertrieb des „Surface Pro“-Geräts, das ein vollständiges Windows 8 enthält, auf dem im Gegensatz zum Windows RT-Gerät auch klassische Win32-basierte Software läuft.

Rechnungsadresserfassung im amerikanischen Windows Online Store.

Selbst wenn das Windows RT-basierte Surface-Tablet sich nur an Konsumenten richtet, ist es zu kurz gedacht, dass man den Verkauf an Firmen nicht unterstützt. Insbesondere Firmen, die Software für Surface programmieren wollen, sind potentielle Käufer.

Bei der Aussage von Pressesprecher Thomas Baumgärtner ist zu berücksichtigen, dass Microsoft Deutschland für den Microsoft Store rechtlich gar nicht verantwortlich ist. Im Impressum von microsoftstore.de ist als „Verkäufer für physische Produkte“ die Firma Microsoft Ireland Operations Limited mit Sitz in Dublin ausgewiesen. „Der Microsoft Store wird weltweit direkt von der Firmenzentrale in Redmond gesteuert“, so Baumgärtner. Die Ländervertretungen haben damit nicht direkt etwas zu tun. Dennoch fühlt sich Microsoft Deutschland laut Baumgärtner in der Verantwortung, sich der Problematik anzunehmen.

Korrekte Rechnungen für Unternehmer erst ab Januar

Zu der Rechnungsthematik betonte Thomas Baumgärtner, dass Unternehmen nach deutscher Rechtslage nicht automatisch eine Rechnung an Privatleute senden müssen. Diese Rechtsauffassung unterstützt das Bundesfinanzministerium in einer Antwort auf eine Anfrage von heise Retail: „Für Leistungen an Nichtunternehmer besteht für den leistenden Unternehmer – vom Sonderfall einer Leistung in Zusammenhang mit einem Grundstück abgesehen – hingegen keine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung.“. Zur Frage der Verwendbarkeit einer „Kaufinformation“, wie sie Microsoft derzeit auf Anfrage versendet, für den Werbungskostenabzug eines Arbeitsnehmers, äußerte sich das Bundesfinanzministerium ebenfalls: „Das Einkommensteuergesetz schreibt für den Werbungskostenabzug keine bestimmte Art des Nachweises vor. Daher besteht auch kein prinzipieller Grund, den Beleg nicht zu akzeptieren. Letztlich muss aber das Finanzamt im jeweiligen Einzelfall prüfen, ob der Steuerpflichtige den von ihm begehrten Werbungskostenabzug nachgewiesen hat. Es kann gegebenenfalls bei Zweifeln an einem Beleg den Steuerpflichtigen auffordern, weitere Nachweise zu erbringen.“

Microsoft-Pressesprecher Thomas Baumgärtner sieht aber ein, dass der deutsche Verbraucher üblicherweise eine Rechnung erwarte. „Das hat man in den USA nicht bedacht bei der Konzeption des deutschen Windows Store“. Die Anfrage von heise resale hat denn auch schon erste Folgen. Baumgärtner versicherte, dass ab Januar ein Verfahren implementiert sein werde, über das jeder Käufer automatisch eine Rechnung bekommen werde. Zudem sichert der Microsoft-Pressesprecher zu, dass alle Käufer aus 2012, die eine vollständige Rechnung wünschen, diese auch nachträglich erhalten könnten.

Bei einer Bestellung im deutschen Apple Online Store gibt es übrigens unaufgefordert eine Rechnung per E-Mail mit allen Pflichtangaben nach Umsatzsteuergesetzt und Handelsgesetzbuch. Bei der Apple Rechnung fällt lediglich auf, dass Sie ein Durcheinander aus englisch („Bill To“, „Ship To“) und deutsch („Dieser Rechnungsbetrag wurde beglichen mit: Credit Card Visa/MCard“) darstellt. Das aber ist nach deutschem Steuerrecht nicht zu beanstanden.

Verbraucher, die ein Surface-Gerät erhalten, können bei Fernabsatzverträgen gemäß §312d BGB von dem 14-tägigen Widerrufsrecht nach §355 BGB Gebrauch machen und das Gerät ohne Angabe von Gründen zurücksenden. Im Fall des Microsoft Store muss der Verbraucher bei der Telefon-Hotline 0800 808814 spätestens 14 Tage nach Anlieferung anrufen. Microsoft sendet dann per E-Mail eine Bestätigung des Rückgabewunsches und kündigt daraufhin die Zusendung eines „Retourenetiketts“ an, das aber nach Aussage der Hotline „einige Tage dauern kann, da der Prozess in den USA gesteuert wird“. Immerhin heißt es in der E-Mail, dass man nach der Ausübung des Widerrufsrechts 30 Tage Zeit habe, das Gerät zurückzusenden. Holger Schwichtenberg / (gs)
(gs)