Ein Sprayer-Game und die gefährdete Jugend

Nicht Krieg und Gewalt, sondern Graffiti führte dazu, dass in Australien erstmals ein Computerspiel wegen Anstiftung zu Straftaten nicht verkauft werden darf. In Deutschland erhielt Getting Up: Contents Under Pressure eine Altersfreigabe ab 16.

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Von
  • Dr. Andreas Lober

Nicht etwa Krieg und Gewalt, sondern Graffiti-Kunst führten dazu, dass in Australien erstmals ein Computerspiel wegen Anstiftung zu Straftaten nicht verkauft werden darf: "Getting Up: Contents Under Pressure" wurde die Altersfreigabe verweigert und unterliegt dadurch automatisch einem Vertriebsverbot.

Der Spieler von Getting Up schlüpft in einem futuristischen Szenario in die Rolle eines Sprayers, der mit gut platzierten Graffiti zu Ruhm und Ehre gelangen und dem korrupten Regime Paroli bieten will. Das war der zuständigen Kommission dann doch zu sponti-mäßig – sie verweigerte die Altersfreigabe, weil das Game für Verbrechen werbe. In dem für die Alterseinstufung zuständigen Vierergremium entschied auf Grund Stimmengleichheit die Vorsitzende Maureen Shelley, die gegenüber dem Sydney Morning Herald die Entscheidung der Kommission rechtfertigte. Sie hob hervor, dass zuvor schon anderen Spiele in Australien die Altersfreigabe verweigert worden sei – bislang jedoch noch nie wegen einer Aufforderung zu Verbrechen. Deutlich drastischere Spiele wie beispielsweise die GTA-Reihe, bei der nahezu das gesamte Tätigkeitsfeld organisierten Verbrechens nachgespielt werden kann, entgingen einem derartigen Schicksal – bis versteckte Sex-Spielchen dazu führten, dass "GTA: San Andreas" die Einstufung nach den Klassifizierungskriterien für Altersfreigaben entzogen wurde. Die Gründe für die Entscheidung gegen "Getting Up: Contents Under Pressure" sollen Mitte März vorliegen.

Andere Länder, andere Sitten: In Deutschland hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK vor wenigen Wochen dem Spiel eine Freigabe ab 16 Jahren erteilt. Damit ist eine Indizierung der geprüften Versionen (PC, Xbox und Playstation2) als jugendgefährdend nicht mehr möglich; die damit zusammenhängenden Vertriebsverbote drohen also nicht. Die USK ist seit elf Jahren als Selbstkontrolle tätig und hat nach eigenen Angaben in dieser Zeit über 15.000 Titel geprüft. Seit dem 1. April 2003 vergibt sie gemeinsam mit den Bundesländern die Alterskennzeichen für Computerspiele. Gesetzlich ist der Jugendschutz im Internet, bei Medien und auch bei Computerspielen durch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) der Länder und das Jugendschutzgesetz (JuSCHG) des Bundes geregelt, die beide zum 1. April 2003 in Kraft getreten sind.

Unabhängig von der Indizierung könnte zwar bei "Getting Up: Contents Under Pressure" an eine Anstiftung zu Straftaten gedacht werden, diese liegt aber ebenfalls nicht vor. Spannend könnte es höchstens nochmals bei der Version für Handys werden: Hier gelten andere Rechtsvorschriften, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien könnte diese Version theoretisch indizieren. Obwohl die Formulierung des Gesetzes eine Indizierung bei jeder Art von Jugendgefährdung zulässt – und dazu gehört auch das Verleiten zu Straftaten –, standen bei Computerspielen bislang Krieg und Gewalt im Mittelpunkt der Behördenpraxis. Eine Indizierung von Getting Up wäre damit sehr überraschend. (Dr. Andreas Lober) / (jk)