Fingerabdrücke werden außerhalb der Pässe nicht gespeichert

Die große Koalition hat sich im Streit um die Änderung des Passgesetzes geeinigt. Lichtbilder dürfen demnach im Eilfall online abgerufen, Fingerabdrücke von den Meldebehörden aber nicht vorgehalten werden.

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Die große Koalition hat sich im Streit um die Änderung des Passgesetzes nun endgültig geeinigt. Lichtbilder dürfen demnach im Eilfall etwa bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten online abgerufen, Fingerabdrücke von den Meldebehörden aber nicht vorgehalten werden. Auf diesen Kompromiss verständigten sich die Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU) und Peter Struck (SPD) am gestrigen Donnerstag laut Agenturmeldungen. Bis zuletzt war heftig umstritten, ob Fingerabdrücke genauso wie die Digitalfotos künftig auch für Fahndungszwecke genutzt werden können. Bei den Lichtbildern hatten die Sozialdemokraten Ende April eingelenkt und den Forderungen der CDU/CSU-Fraktion größtenteils nachgegeben. Beim zweiten biometrischen Merkmal, das von November an in die zweite Generation der elektronischen Reisepässe aufgenommen werden soll, setzte sich die SPD dagegen nun durch.

Gemäß dem Beschluss des Bundeskabinetts werden die Fingerabdrücke also vom Spätherbst an bei den rund 5300 Meldeämtern erhoben und in die biometrischen Pässe eingebaut. Im Anschluss daran sind sie aber bei den Behörden sofort wieder zu vernichten. Ein Zugriff von Polizei oder Geheimdiensten auf die Fingerabdrücke soll damit ausgeschlossen werden. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hatte etwas voreilig bereits im April diese Linie als beschlossene Sache deklariert. Innenpolitiker der Union hielten ihre Forderung nach einer weitergehenden behördlichen Nutzung der Fingerabdrücke aber bis gestern aufrecht. Auch die von der Union vorgeschlagene Speicherung bei den Meldeämtern auf freiwilliger Basis lehnte die SPD ab.

Die erneute Novelle des Passgesetzes sollte ursprünglich heute bereits im Bundestag verabschiedet werden. Anfang der Woche dauerten die koalitionsinternen Auseinandersetzungen aber noch an, sodass die zweite und dritte Lesung gestrichen wurden. Sie sollen jetzt in der kommenden Woche stattfinden. Die Koalitionsspitzen verständigten sich auch darauf, dass akademische Titel künftig in Personaldokumente einzutragen sind.

Den eindringlichen Appellen von Datenschützern und Sicherheitstechnikern auf einer Anhörung im Bundestag im vergangenen Monat, die sensiblen Fingerabdruckdaten überhaupt nicht in die nächste Generation der E-Pässe einzuführen, wollten weder SPD noch Union folgen. Bei dem Expertengespräch hatten unter anderem der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der Dresdener Informatikprofessor Andreas Pfitzmann die Verwendung von Fingerabdrücken zur stärkeren Bindung eines Passes an seinen Inhaber ausdrücklich abgelehnt. Sie warnten vor einem "europäischen Sonderweg" und einer technischen "Katastrophe".

Zum ePass, dem neuen elektronischen Personalausweis und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Online-Artikel in c't – Hintergrund:

(Stefan Krempl) / (anw)