Strategie zur digitalen Langzeitarchivierung gefordert

Bibliothekare und Archivare warnen vor dem Gedächtnisverlust in der Informationsgesellschaft.

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Von
  • Richard Sietmann

Die langfristige Erhaltung digitaler Kulturgüter für nachfolgende Generationen erfordert größere Anstrengungen. Mit diesem Tenor haben Informationswissenschaftler, Bibliothekare und Archivare am gestrigen Montag auf einem Workshop im Bundesarchiv Koblenz die Rahmenbedingungen der Langzeitbewahrung des digitalen kulturellen und wissenschaftlichen Erbes diskutiert. Da die Bewahrung dieses Erbes – dazu gehören neben Fotografien, Musik, Filmen und Multimediawerken beispielsweise auch Webseiten und elektronisches Verwaltungsschriftgut – eine Aufgabe von nationaler Bedeutung ist, appellieren sie an die politischen Entscheidungsträger an Bund, Länder und Kommunen, die finanziellen Mittel für die Organisation und den Betrieb digitaler Archive zur Verfügung zu stellen, damit diese mit den raschen Innovationen in der Informationstechnik Schritt halten können. Sie müssten sicherstellen, dass das, was gestern elektronisch lesbar war, auch morgen noch lesbar bleibt.

Darüber hinaus sind die Gesetzgeber auf Bund- und Landesebene aufgefordert, die für die konventionelle Medienwelt von Druckwerken, Musikstücken und Filmen bestehenden Sammel- und Archivaufträge auf den Cyberspace zu erweitern. So gibt es für elektronische Publikationen bisher keine Regelung zur Abgabe von so genannten "Pflichtexemplaren" , wie sie für Printwerke existiert. Hier sind Verleger verpflichtet, von jedem herausgebrachten Werk zwei Exemplare kostenlos einer Archivbibliothek zur Verfügung zu stellen.

Gegen eine entsprechende Änderung des Gesetzes über Die Deutsche Bibliothek (DDB) hat gerade erst der Bundesrat Einspruch erhoben, weil die Bundesregierung die Ausdehnung des Sammelauftrags auf Netzpublikationen mit einer Umbenennung der Einrichtung in "Deutsche Nationalbibliothek" verbinden wollte. Dieser Name, argumentierten die Länder, erhebe "einen nicht einlösbaren Anspruch", weil in Deutschland neben der DDB unter anderen auch die Bayerische Staatsbibliothek und die Staatsbibliothek in Berlin Aufgaben wahrnähmen, die in anderen Staaten den Nationalbibliotheken obliegen. Die DDB erhält bisher nur im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung von einigen Wissenschaftsverlagen Netzpublikationen zur Archivierung; alles andere, was künftigen Historikern als Spiegel des Zeitgeistes dienen könnte, bleibt mangels einer gesetzlichen Abgabeverpflichtung ausgespart. "Dadurch entgeht uns einiges", erklärte DBB-Direktorin Ute Schwens gegenüber heise online.

Und auch die Staatsarchivare haben einiges zu bemängeln. In Bundes- und Landesverwaltungen wird die Vorgangsbearbeitung zunehmend elektronisch abgewickelt, doch in den meisten Fällen erfolgt die Umstellung lediglich mit der Maßgabe, die Unterlagen, Bescheide und Urkunden seien bei der Aussonderung aus dem Geschäftsgang "archivfähig" zu speichern – was immer das heißt. Die zuständigen Landes- und Bundesarchive müssen dann sehen, wie sie mit proprietären Dateiformaten zurechtkommen und haben die Last der Konvertierung zu tragen – hier fehle es an geeigneten Schnittstellen und gesetzlichen Vorgaben für die Datenübergabe, klagte der Vertreter eines Landesarchivs. Auch der Präsident des Bundesarchivs, Hartmut Weber, forderte eine Novellierung des Bundesarchivgesetzes, die das Anliefern von digitaler Dokumentensammlungen aus der Bundesverwaltung regelt.

Widerspruch erntete der Direktor des Institute for Scientific Networking (ISN), Eberhard Hilf, mit seiner Ansicht, dass die digitale Langzeitarchivierung doch verglichen mit der traditionellen Archivierung physischer Werke "eine relativ homogene Herausforderung" sei. Die meisten Vertreter von Bibliotheken und Archiven empfanden ganz im Gegenteil den Umgang mit digitalem Archivgut als weitaus schwieriger zu bewerkstelligen. "Wir hatten noch nie so eine Vielfalt heterogener Materialien", hielt Klaus Kempf von der Bayerischen Staatsbibiothek Hilf entgegen, und dieser Vielfalt überlagerten sich noch zusätzliche Rechtsfragen auf Grund urheberrechtlicher Bestimmungen und der Fülle von "Digital Rights Management"-Techniken. Bibliotheken, die früher traditionelle Zeitschriften kauften und archivierten, müssen für elektronische Zeitschriften heute Lizenzen erwerben, und in der Gestaltung der Lizenzbestimmungen haben die Verlage freie Hand, ob sie die Archivierung zulassen – unter Umständen ist dann bei einer Beendigung des Lizenzvertrages auch der Zugriff auf die zuvor abonnierten Zeitschriftenjahrgänge nicht mehr möglich. (Richard Sietmann) / (jk)