EU-Rat nickt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ab

Die Justiz- und Innenminister haben in Brüssel die heftig umstrittene Direktive zur massiven Überwachung der Telekommunikation ohne weitere Debatte durchgewunken.

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Die Justiz- und Innenminister der EU haben auf ihrem Treffen am heutigen Dienstag in Brüssel den Weg für die verdachtsunabhängige Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten frei gemacht. Ohne weitere Aussprache segneten sie dazu eine vom EU-Parlament mit den Stimmen der großen Volksparteien bereits Anfang Dezember beschlossene Richtlinie ab. Diese verpflichtet Telekommunikationsanbieter zur sechs- bis 24-monatigen Aufzeichnung der elektronischen Spuren der rund 450 Millionen EU-Bürger. Irland und die Slowakei stimmten gegen die Richtlinie, weil sie das Richtlinienverfahren formal anzweifeln und die Rechtsgrundlage für falsch halten. Für das Abnicken des Gesetzes reichte aber eine qualifizierte Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder aus.

Bei den Überwachungsplänen in Brüssel, die der EU-Rat und die EU-Kommission mit Nachdruck im Namen der Terrorismusbekämpfung vorangetrieben haben, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Der EU-Rat hatte zunächst jahrelang vergeblich versucht, mittels eines Rahmensbeschlusses Einigkeit über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu erzielen. Aber erst nachdem die EU-Kommission den alternativen Gesetzgebungsweg via Direktive eingeschlagen und die Spitzen von Christ- und Sozialdemokraten entgegen vorheriger Absprachen im zuständigen Fachausschusseinem "Kompromiss" zugestimmt hatten, konnten sich auch die Vertreter der Mitgliedsstaaten auf Druck der damaligen britischen Ratspräsidentschaft auf das Konstrukt zur Einführung der pauschalen Überwachungsmaßnahme einigen.

Branchenverbände, Datenschützer, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie linksliberale Politiker kritisieren den mit der Vorratsdatenspeicherung einhergehenden Paradigmenwechsel im Strafrecht in Form eines Generalverdachts auch gegenüber Unschuldigen seit langem scharf. Mit der Richtlinie und der von ihr vorgeschriebenen umfangreichen Datenjagd werden ihrer Ansicht nach die Bürger gläserner, während die angeblich mit der Maßnahme besser zu verfolgenden Terroristen und Schwerverbrecher leicht etwa mittels Anonymisierungsdiensten, vorausbezahlten Mobilfunkkarten oder mit dem Gang zur Telefonzelle dem Fahndungsnetz entkommen können. Der Bundestag hat mit den Stimmen der Großen Koalition vergangene Woche trotzdem einem schwarz-roten Antrag zugestimmt, der die Vorratsdatenspeicherung als prinzipiell mit der Verfassung im Einklang sieht. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, die Direktive "mit Augenmaß" umzusetzen und es bei einer sechsmonatigen Speicherdauer zu belassen. Allerdings sollen Sicherheitsbehörden über die Vorgaben aus Brüssel hinaus nicht nur bei "schweren Straftaten", sondern auch bei allen "mittels Telekommunikation begangener" Delikte in den Datenbergen schürfen dürfen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte nach dem Treffen den Beschluss. Für sie ist die Richtlinie "ein gutes Beispiel für einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung". Bei der Aufklärung "erheblicher Straftaten" sei es für die Sicherheitsbehörden außerordentlich wichtig auf Daten zugreifen zu können. Deutschland habe in intensiven Verhandlungen durchgesetzt, dass die Speicherpflicht im Interesse der Bürgerechte auf ein Mindestmaß beschränkt werde. Über die beständige Kritik von Datenschützern an der Überwachungsmaßnahme zeigte sich die SPD-Politikerin verwundert. Im direkten Gespräch habe etwa der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar seine vergangene Woche noch einmal geäußerten Bedenken zuletzt nicht mehr geäußert.

Kleines Trostpflaster für die Internetprovider: Zypries kündigte an, dass Deutschland von einer Option in Artikel 15 Absatz 3 der Direktive Gebrauch machen will. Danach können die Mitgliedsstaaten die Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Internet-Telefonie und E-Mail um zusätzliche 18 Monate über die normalen anderthalb Jahre der Implementierungsfrist hinaus aufschieben, mussten dies aber vor der Annahme des Gesetzes ausdrücklich erklären. Deutschland hatte bislang im Gegensatz zu Länder wie Großbritannien und Schweden zunächst noch keine entsprechende Verlautbarung abgegeben.

Für die Provider ist die Bewältigung der neuen Auflagen eine besondere Herausforderung, da die im Internet transportieren Datenmengen deutlich größer sind als im Telefonbereich. Während viele der gewünschten Telefon- und Mobilfunkdaten schon jetzt auch für Abrechnungszwecke gespeichert werden, löschen Zugangsanbieter die Informationen über einzelne Internetverbindungen gerade bei Flatrate-Nutzern bisher oft rasch wieder. Dazu kommt, dass die Richtlinie laut Providervertretungen speziell im Bereich E-Mail und Voice-over-IP überaus unklar formuliert ist und in ihrer jetzigen Form nicht als umsetzbar gilt. Viele technische und organisatorische Fragen seien noch ungeklärt, heißt es bei den Anbietern, sodass die nationale Gesetzgebung vor großen Problemen stehen und sicherlich mehr Zeit als die vorgesehenen 18 Monate dafür benötigen werde.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Stefan Krempl) / (jk)