Routerhersteller kritisiert Bundesnetzagentur

Der Routerhersteller AVM kritisiert, dass die Bundesnetzagentur die freie Auswahl von Endgeräten beim Betrieb von Breitbandanschlüssen nicht durchsetzt.

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Von
  • Urs Mansmann

Die Bundesnetzagentur hält es für zulässig, wenn Breitbandanbieter ihren Kunden einen bestimmten Router für den Internetanschluss vorschreiben. Zwar gibt es im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) einen Passus, in dem Anschluss und Betrieb eines zulässigen Endgeräts an der entsprechenden Schnittstelle gestattet sein müssen, dieser definiert aber nicht, wo genau diese Schnittstelle liegt. Die Bundesnetzagentur folgt der Ansicht der Netzbetreiber, dass der VoIP-Router noch zum Netz des Breitbandanbieters gehört.

Der Routerhersteller AVM hat diese Aussagen der Bundesnetzagentur nun scharf kritisiert. Aus Sicht von AVM orientiert sich die Behörde bei der Festlegung, was unter einem Endgerät verstanden werde, an einer "willkürlichen Definition der Netzbetreiber". Die Verpflichtung, einen vom Netzbetreiber vorgegebenen Router einzusetzen, habe für Anwender und Markt erhebliche Nachteile.

Langfristig verhindert der Routerzwang nach Ansicht von AVM Innovationen, weil es keinen Wettbewerb um das beste Endgerät mehr gebe. Im Mobilfunkbereich beispielsweise werde die Innovation hauptsächlich von Geräteherstellern getrieben, eine Einschränkung der einsetzbaren Geräte durch den Netzbetreiber sei hier unvorstellbar. Der Hersteller fordert die Behörde dazu auf, die freie Wahl des Endgerätes auch für den Router an einem Breitbandanschluss durchzusetzen. (uma)