Kritik und Lob für ELENA

Der Bitkom fordert eine zügige Ausweitung des Verfahrens zum elektronischen Einkommensnachweis; die Opposition im Bundestag spricht dagegen von einem "neuen Datenmonster", das eher für "elektronische Langzeiterfassung" stehe.

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Von
  • Detlef Borchers

Das gestern vom Bundeskabinett beschlossene ELENA-Verfahren des elektronischen Einkommensnachweises stößt auf Zustimmung, aber auch auf Kritik. Während die Arbeitgeberverbände und der IT-Verband Bitkom eine zügige Ausweitung des Verfahrens fordern, kritisieren die Oppositionsparteien das Vorhaben.

Mit ELENA sollen Arbeitgeber ihre Entgelt-Daten künftig an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) senden, wo sie von Sachberabeitern der Bundesanstalt für Arbeit abgefragt werden können, sowie der Arbeitnehmer mit seiner qualifizierten digitalen Signatur die Einwilligung zur Datenabfrage dokumentiert hat. Dabei ist ELENA selbst keine eigenständige Chipkarte, sondern nur eine auf einer Karte aufgebrachten qualifizierte Signatur, die öffentlich überprüft werden kann und die manuelle Unterschrift eines Antragsstellers auf Leistungszahlungen ersetzt. Gleichzeitig soll sie die "rechtssichere Kontrolle des Datenabrufs" feststellen.

Auf ausdrückliche Zustimmung trifft ELENA bei der IT-Industrie. Wilhelm Scheer, Präsident des Bundesverbands Bitkom, begrüßte in einer Stellungnahme die längst überfällige Ablösung von papiergebundenen Verfahren. Allerdings würden mit ELENA zu wenige Nachweisverfahren digitalisiert. "Wenn alle Arbeitsnachweise und Gehaltsbescheinigungen elektronisch übermittelt würden, könnten die Unternehmen mehr als 500 Millionen Euro einsparen und für sinnvollere Zwecke einsetzen – etwa Forschung und Entwicklung", erklärte Scheer. Als guten Schritt in Richtung Entbürokratisierung bezeichnete die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände das elektronische Meldeverfahren in ihrer Stellungnahme. Unter ausdrücklichen Verweis auf das ELENA-Gutachten des Normenkontrollrats (PDF-Datei) fordern die Arbeitgeber einen "klaren Fahrplan zur zeitnahen Ersetzung aller Entgeltbescheinigungspflichten der Arbeitgeber."

ELENA ersetzt zum Start voraussichtlich 8 von derzeit 45 Entgeltbescheinigungen, zu deren Ausstellung die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind. In der entsprechenden Passage des ELENA-Gutachtens heißt es: "Mit jeder weiteren Nutzung der Daten der elektronischen Entgeltbescheinigungen sind im Durchschnitt Entlastungseffekte von etwa 5 Millionen Euro für die Wirtschaft verbunden. Die Erweiterung des Datenabrufs für 10 weitere Transferleistungen würde Netto-Entlastungen von etwa 50 Millionen Euro mit sich bringen. Aus Sicht des Rates sind deshalb gerade nicht nur die kurzfristigen Effekte der drei Bescheinigungen, sondern die langfristig erreichbaren Einspareffekte durch Einbeziehung weiterer Bescheinigungspflichten – im ursprünglichen Gesetzentwurf waren über 20 Entgeltbescheinigungen vorgesehen – ausschlaggebend."

Auch die FDP-Fraktion bezieht sich auf das Gutachten des Normenkontrollrates, äußert allerdings Kritik am ELENA-Verfahren. So erklärte die innenpolitische Sprecherin Gisela Piltz in einer Mitteilung: "Die Bundesregierung, die in den letzten Wochen angeblich noch so um den Datenschutz bemüht war, hat ein neues Datenmonster auf den Weg gebracht. ELENA müsste eigentlich stehen für elektronische Langzeiterfassung nahezu aller Bürgerinnen und Bürger, denn mit ELENA entsteht eine zentrale Riesendatei." Sie sei sich sicher, dass mit dieser Riesendatei weitere Begehrlichkeiten geweckt würden, die Daten zu nutzen. Eine reine Augenwischerei sei der Entlastungseffekt für Wirtschaft und Verwaltung, zumal kleinere Betriebe Anschaffungskosten bei Hard- und Software hätten. Hier bezieht sich die Politikerin auf das Bürokratiegutachten. Es ermittelte die Kosten für das Ausstellen einer einzigen Entgeltbescheinigung im Kleinbetrieb mit 21,38 Euro, weil der Vorgang in solch einem Betrieb 45 Minute benötigt (Großbetrieb: 6,18 Euro, maximal 13 Minuten). Die berechneten Millionen-Einspareffekte von ELENA sollen vor allem in Kleinbetrieben erzielt werden, die nach dem Umstieg auf das elektronische Verfahren mit der Ausfüllhilfe SV-Net nur noch 2 bis 10 Minuten brauchen.

Für die Linksfraktion meldete sich die Innenexpertin Petra Pau zu Wort. Immer, wenn eine Zentraldatei geschaffen werde, würden bei ihr die Alarmglocken läuten, erklärte die Poltitikerin. "Die Kosten für die elektronische Karte und die dazugehörige persönliche Signatur aber sollen die Bürgerinnen und Bürger selbst tragen. De facto liefe das folglich eine neue Steuer hinaus, auf eine Bürokratie-Abbau-Steuer."

Auch bei den Bürgerkosten liefert das ELENA-Gutachten des Normenkontrollrates aufklärende Informationen, ist es doch die Quelle für die allerorten behaupteten 10 Euro, die eine qualifizierte digitale Signatur kosten soll. So heißt es im Gutachten: "Die Kosten für die Anschaffung der qualifizierten Signatur auf einer Bankkarte belaufen sich nach Aussagen der Kreditwirtschaft auf ca. 10 Euro für drei Jahre. Möglich wäre auch die Nutzung der qualifizierten Signatur auf dem elektronischen Personalausweis. Die Kosten dafür sind jedoch noch nicht bekannt. Auch nicht bekannt ist, ob die Krankenkassen Gebühren für die Nutzung der qualifizierten Signatur auf der elektronischen Gesundheitskarte erheben." Die "Aussage der Kreditwirtschaft" entpuppt sich dabei in einer Fußnote als Aussage des Bundesfinanzministeriums (BMF), die die Experten des Normenkontrollrat so kommentieren: "Das BMF argumentiert hierzu, dass die Kosten in Höhe von 10 Euro nur dann realistisch wären, wenn sich alle potenziellen Bürger eine solche Signaturkarte anschaffen würden. Anderenfalls dürften die Kosten höher liegen."

Unter den Datenschützern trifft das ELENA-Verfahren auf höchst unterschiedliche Reaktionen. Wie berichtet, gibt es Datenschützer, die die Vorratsdatenspeicherung der Arbeitsnachweise aller Bundesbürger ablehnen, weil nur ein kleiner Teil der Daten für Anträge auf Sozialleistungen benötigt werden. Anders als die Kritiker sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ELENA unkritisch. Gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger erklärte sein Sprecher Dietmar Müller, dass man mit ELENA leben könne. Allerdings habe man noch den Wunsch, dass eine Treuhänderfunktion bei ELENA installiert werde für den Fall, dass der Betroffene die Karte mit der aufgebrachten elektronischen Signatur verliere, erklärte Müller.

Die Konstruktion einer Treuhänderfunktion ist nach den desolaten Ergebnissen beim Test der elektronischen Gesundheitskarte zu einem Lieblingskind der Datenschützer geworden. Weil auch beim ELENA-Verfahren der Bürger mit einer PIN-Eingabe der Nutzung seiner Signatur durch einen Sachbearbeiter bei der Bundesanstalt für Arbeit zustimmen muss, gibt es die Befürchtung, dass die PIN schnell vergessen wird. Allerdings ist derzeit fraglich, ob das von Datenschützern angemahnte Zwei-Augen-Prinzip bei der Abfrage von Arbeitszeitdaten in der "Zentralen Speicherstelle" nach der aktuellen Gesetzesvorlage überhaupt verwirklicht wird. Bereits bei der Diskussion des Jobcard-Verfahrens als Vorläufer von ELENA war vor vier Jahren angezweifelt worden, ob ein Vier-Augen-Prinzip praktisch machbar ist.

Siehe dazu auch:

(Detlef Borchers) / (jk)