Bericht: USA überwachen internationalen Postverkehr

Größere Brief- und Paketdienstleister aus der EU übergeben den US-Behörden angeblich bereits vorab Daten über Absender, Empfänger sowie Inhalt von Sendungen, nun pocht Washington auf ein Abkommen wie beim Flugdatentransfer.

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Neben dem Abhören der internationalen Telekommunikation und der Überwachung des Flugverkehrs haben die USA auch die Kontrolle des transatlantischen Postaufkommen ins Auge gefasst. Laut Zeit online verlangen die US-Zollbehörden bereits seit mehreren Jahren, dass ihnen Dienstleister bei Paketen, Päckchen und Briefen bereits vor dem Versand Daten über deren Absender, Empfänger und – sofern verfügbar – sogar über den Inhalt mitteilen. Noch pocht Washington dem Bericht zufolge auf ein offizielles Abkommen zur Übergabe der Informationen analog zur heftig umstrittenen Vereinbarung zum Transfer von Flugpassagierdaten. Eine Verpflichtung auf einen internationalen Austausch von Postdaten auf Basis eines einheitlichen, von den USA diktierten Standards sei das Ziel. Gravierende Bedenken kämen bislang allein aus Österreich.

Das Vorhaben erfolgt demnach unter dem Aufhänger der Terrorabwehr. So soll etwa verhindert werden, dass wie nach den Anschlägen von 2001 Sendungen mit Anthrax oder anderen gefährlichen Materialien in das Land kommen. Das US-Heimatschutzministerium möchte aber anscheinend auch sonstige postalische Kontakte zwischen Terrorverdächtigen mit aufdecken, ähnlich wie es die EU mit ihren umkämpften Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten vorhat.

Die bisherige Weitergabe von Postdaten erfolgt auf Basis eines Handelsabkommens zwischen Washington und Brüssel aus dem Jahr 2004. Vier Stunden vor Landung eines Transportflugzeugs müssen die Angaben den US-Behörden vorliegen. Sie können dann auch wie im Fall der so genannten Passenger Name Records (PNR) an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben und mit kommerziellen Datenbanken abgeglichen werden. Briefe und vergleichbare Dokumente sind laut einem "Advanced Air Manifest" mit in die Regelung eingeschlossen, die unter anderem die Posttochter DHL zumindest bei Express-Sendungen bereits befolgt. Die frühere US-Firma hat weiterhin neben Deutschland einen Sitz in den USA, sodass die dort geltende Rechtslage und -praxis offenbar einfach gleichsam importiert wurde.

Experten halten für eine Postdatenübermittlung aber eigentlich zumindest einen Beschluss des Weltpostvereins für erforderlich. Er regelt die internationale Zusammenarbeit der Postbehörden und die Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Postverkehrs. Im zweiten Schritt seien nationale Umsetzungsgesetze erforderlich. Bei der Bundesregierung fühlt sich aber kein Ressort wirklich zuständig für die bereits praktizierte Postdatenübermittlung und eine geplante bindende internationale Vereinbarung. Das österreichische Verkehrsministerium warnt dagegen, dass mit den aus Europa gelieferten Informationen eine weitere riesige Datenbank zur Kommunikationsbeschnüffelung entstünde. US-Behörden könnten damit etwa genau verfolgen, wer wem was wann geschickt oder geschrieben hat.

Auch Datenschützer hierzulande sehen die Gefahr der Wirtschaftsspionage. Schließlich werde der US-Zoll bei dem Verfahren geradezu auf Sendungen gestoßen, die es sich vielleicht zu öffnen lohne. Betroffen sein könnten etwa Konstruktionszeichnungen. Zudem könnten Unschuldige ins Raster der Fahnder geraten. Beim Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar steht das Thema aber nicht weit oben auf der Agenda. Ein Sprecher seines Büros erklärte, dass nach der Erläuterung des Sachstands durch die Deutsche Post zunächst keine Einwände erhoben wurden. (Stefan Krempl) / (jk)