USA: Polizeiliche Netzüberwachung ohne Richterbeschluss

US-Staatsanwälte haben sich mehrfach in Eigenregie den kompletten Internetverkehr Verdächtiger von Providern aushändigen lassen, ohne zuvor eine gerichtliche Genehmigung eingeholt zu haben. Bürgerrechtler kritisieren derlei Vorgehen als verfassungswidrig.

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US-Staatsanwälte haben sich mehrfach in Eigenregie den kompletten Internetverkehr Verdächtiger von Providern aushändigen lassen, ohne zuvor eine gerichtliche Genehmigung eingeholt zu haben. Dies geht aus bislang vertraulichen Dokumenten hervor, die die US-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) auf Basis des nationalen Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und jetzt zum Teil veröffentlicht hat. Demnach soll unter anderem der Generalanwalt für Manhattan interne Instruktionen erteilt haben, wonach eine staatsanwaltliche Anordnung ausreichend sei, um nahezu "alle Daten von einem Internetprovider" zu erhalten.

Einem anderen Papier zufolge hat auch die Staatsanwaltschaft in Houston vor Kurzem die "Inhalte gespeicherter Kommunikation" von einem nicht genannten Zugangsanbieter ausgehändigt bekommen, ohne eine Richteranordnung vorgelegt zu haben. Neben E-Mails soll es sich bei vergleichbaren Aktionen unter anderem um Chat-Protokolle aus sozialen Netzwerken und andere private Kommunikation gehandelt haben.

Ein zuletzt vor zwei Jahren überarbeitetes Handbuch des FBI weist ebenfalls darauf hin, dass Ermittler ohne Richtergenehmigung etwa E-Mails von Internetfirmen abverlangen dürften, ohne gegen den 4. Zusatzartikel der US-Verfassung zu verstoßen. Dieser soll Bürger des Landes eigentlich vor willkürlichen Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen schützen. Das US-Justizministerium wollte sich laut dem Nachrichtendienst CNet bislang nicht zu den Vorgängen äußern. Ein FBI-Sprecher betonte allein, dass Beweise im Einklang mit dem gültigen Recht erlangt würden.

Im vergangenen Monat hatte die ACLU vergleichbare Dokumente der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) publik gemacht, wonach deren Fahnder ebenfalls ohne richterliche Genehmigung auf elektronische Kommunikation zugreifen. Nathan Wessler, Datenschutzexperte der Bürgerrechtsvereinigung, appellierte nun nachdrücklich an den Gesetzgeber, endlich das "Flickwerk" an Vorgaben zur Internetüberwachung zu stoppen und klare Vorgaben zu erlassen. Es könne nicht sein, dass Strafverfolger von Fall zu Fall entschieden, welchen Schutz sie der Privatsphäre von US-Bürgern zukommen lassen wollten. Datenschützer rufen seit längerem nach einer Reform des Electronic Communication Protection Act (ECPA), um das willkürliche Ausspähen des Netzverkehrs zu verhindern. Ein früherer Terroristenjäger des FBI hatte jüngst zu Protokoll gegeben, dass in den USA generell sämtliche digitale Kommunikation von Sicherheitsbehörden abgehört und archiviert werde. (se)