Schweizer Regierung warnt vor Risiken der "Datenwolken"

Der Bundesrat will nun rechtlich prüfen, ob es eine Handhabe gegen ausländische Unternehmen gibt, die in der Schweiz gesammelte Personendaten im Internet veröffentlichen.

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Von
  • Tom Sperlich

Der Schweizer ‎Bundesrat warnt vor der Speicherung von Daten in der Cloud. Diese seien nicht sicher, betont die Schweizer Regierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Jean Christophe Schwaab (SP) und verschiedener Mitunterzeichner. Die Abgeordneten wollten wissen, wie die Regierung mit den Folgen des US-Abhörgesetzes Foreign Intelligence and Surveillance Act (FISA) für Schweizer Bürger umzugehen gedenkt. Das Gesetz erlaubt US-Behörden Zugriff auf bei US-Unternehmen gespeicherte Daten von Nicht-US-Bürgern.

Der Bundesrat erklärte dazu, dass sich durch neue Technologien Überwachungsmöglichkeiten "in großem Ausmaß" ergäben, insbesondere durch das dezentrale, ortsunabhängige Speichern und Bearbeiten von großen Datenmengen beim "Cloud Computing". Die Regierung will nun auch bei der Revision des Datenschutzgesetzes prüfen, ob das geltende Recht in der Schweiz ausreicht, um gegen ausländische Unternehmen vorzugehen, die in der Schweiz gesammelte Personendaten im Internet veröffentlichen. Die rechtliche Basis für Social Media will er außerdem in einem Bericht beleuchten.

In einer Studie des Europäischen Parlaments mit Bezug auf den FISA werde auf das Überachungsrisiko hingewiesen, hält der Bundesrat fest. Dieses Risiko bestehe allerdings nicht nur auf Seiten der USA. Diese Art von Überwachung könne auch durch ausländische Behörden erfolgen "bei welchen unter Umständen nicht dieselbe Auffassung vom Datenschutz oder den Aufgaben des Nachrichtendienstes wie in der Schweiz vorherrscht", schreibt die Regierung.

"Wer soziale Netzwerke benutzt, muss sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein", betont der Bundesrat. Dazu gehörten der Kontrollverlust über einmal ins Netz gestellte Informationen sowie die fehlenden Einflussmöglichkeiten der schweizerischen Behörden. Es obliege jedem Einzelnen, solche Risiken richtig einzuschätzen und sich entsprechend vorsichtig zu verhalten.

Allerdings seien der Regierung keine konkreten Fälle bekannt, in welchen Persönlichkeitsrechte von Schweizer Bürgern auf Basis des FISA verletzt wurden. Deshalb habe der Bundesrat bis dato "bezüglich dieses Gesetzes noch keine Schritte bei den US-Behörden unternommen" so heißt es. Der Bundesrat schließe aber nicht aus, dass er mit bestimmten Staaten Abkommen schließen könnte, um Datenschutzverletzungen möglichst zu verhindern.

Weiter führt der Bundesrat aus: "Inwieweit Anbieter wie Google, Facebook oder Twitter Daten an Dritte weitergeben dürfen, hängt vom Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Anbieter und damit von den allgemeinen Geschäftsbedingungen ab." Da solche Verträge in der Fachliteratur meist als Konsumentenverträge behandelt würden, unterstünden sie zwingend dem schweizerischen Recht, hält der Bundesrat fest. Dieses schließe aber nicht aus, dass sich der Anbieter die Weitergabe von Daten an Dritte vorbehalte.

Im Falle einer Vertragsverletzung könne der Nutzer in der Schweiz klagen. Ob dann ein Urteil gegen einen ausländischen Anbieter vollstreckbar ist, hänge von verschiedenen (von der Schweiz nur beschränkt beeinflussbaren) Faktoren wie etwa dem Recht des jeweiligen Sitzstaates ab. (vbr)