Phishing: Finanzagenten müssen österreichische Bank entschädigen

Zwei Finanzagenten, die Phishing-Banden unwissentlich beim Zugriff auf fremde Gelder geholfen haben, müssen dafür haften.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 255 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Zwei österreichische Finanzagenten, die Phishing-Banden unwissentlich beim Zugriff auf fremde Gelder geholfen haben, sind in zwei getrennten Verfahren vom Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes zur Entschädigung der betroffenen Bank verurteilt worden. Das Gericht bestätigte rechtskräftig (2 Ob 107/08m und 9 Ob 3/08v), dass die Bank einen Anspruch wegen ungerechtfertiger Bereicherung hat. Die Unwissenheit der Finanzagenten über ihre Beiträge zum Betrug half ihnen nicht.

Die beklagte Sabine R. hatte seit 1999 ein Privatkonto bei der klagenden Bank. Im August 2006 bewarb sich die Frau über eine Jobbörse um eine Teilzeitbeschäftigung von zwei bis drei Stunden täglich. Tatsächlich wurde ihr ein Job mit einem monatlichen Verdienst von 5.000 bis 10.000 Euro als "Distanzmitarbeiterin" eines englischen Unternehmens angeboten. Dabei ließ sich Sabine R. einreden, dass ein in England gegründetes Unternehmen im Ausland kein Konto eröffnen dürfe und deshalb Mitarbeiter in Österreich notwendig seien, um Zahlungen von österreichischen Kunden des Unternehmens annehmen zu können. Am 17. August 2006 wurde ihr mitgeteilt, dass ein Kunde 8.400 Euro auf ihr Konto überwiesen habe und sie diesen Betrag abzüglich einer Provision von 420 Euro in zwei Teilen mittels Western Union nach Lettland schicken solle.

Die Frau folgte diesen Anweisungen. Der angebliche Kunde war aber ein Phishing-Opfer. Die Bank stornierte die bankintern getätigte Überweisung, wodurch das Konto von Sabine R. um fast 8.400 Euro ins Minus geriet. R. weigerte sich jedoch, den Fehlbetrag auszugleichen, weshalb es zum Prozess kam. Alle drei Instanzen entschieden für die Bank.

Erstaunlich ist der Fall von Hilmar H., weil er als Kreditvermittler selbst in der Finanzbranche tätig und sogar ein Kooperationspartner der geschädigten Bank war. Er verdiente an jedem vermittelten Kredit 50 Prozent der Bearbeitungsgebühren und 25 Euro für jedes vermittelte Konto. Zur Abrechnung dieser Provisionen wurde ein eigenes Konto ohne Überziehungsrahmen eingerichtet. Neben seinem Vertrag mit der Bank ging H. auch eine Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen namens "E-Joes Investments" ein. Unter einem Vorwand wurde er beauftragt, eingehende Beträge abzüglich einer Provision abzuheben und per Geldtransfer ins Ausland weiterzuleiten.

H. tat wie geheißen und half den Betrügern damit, an über 16.000 Euro heranzukommen. "Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Beklagte von einer 'Phishing-Aktion' Bescheid wusste oder gar wissentlich an dieser beteiligt war", so der OGH. Auch hier stornierte die Bank die von den abgephischten Konten derselben Bank getätigten Überweisungen, wodurch H.s Konto einen Fehlbetrag von fast 16.000 Euro aufwies. Wie R. weigerte sich auch H., zu zahlen, und wurde verklagt. Das Erstgericht wies die Klage ab, doch das Berufungsgericht und schließlich der OGH entschieden zu Gunsten der Bank. Die Richter folgten damit einer ähnlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Jahr 2006.

Der österreichische OGH hält fest, dass die ursprünglichen, von den Betrügern mit fremden Zugangsdaten und TAN getätigten Überweisungen nicht den Inhabern der geleerten Kontos zuzurechnen sind. Die Kontoinhaber haben selbst keine Überweisung getätigt und auch keinen Anlass für eine Anscheinsvollmacht gegeben. Damit fehlt die Rechtsgrundlage für die Gutschrift auf dem Empfängerkonto. Dem guten Glauben des Überweisungsempfängers stehen schutzwürdigere Interessen des scheinbar Überweisenden gegenüber. Zudem hatte sich die Bank in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Stornierung von Gutschriften bei Irrtum sowie bei eindeutigem Nachweis der Unwirksamkeit des Überweisungsauftrages vorbehalten. Entsprechend müssen die Finanzagenten ihre durch Barabhebungen verursachten, negativen Kontostände ausgleichen und sogar anfallende Zinsen entrichten. (Daniel AJ Sokolov) / (ciw)