EU-Datenschutzreform: Klausel gegen NSA-Spionage gestrichen

Die EU-Kommission hat laut einem Zeitungsbericht eine Klausel der geplanten Datenschutzreform gestrichen, die eine Weitergabe von Nutzerdaten an die NSA verhindert hätte. Erreicht hätten die USA dies durch intensive Lobbyarbeit.

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Die USA haben verhindert, dass der Entwurf der EU-Datenschutzreform die Herausgabe von europäischen Nutzerdaten an die NSA untersagt. Das berichtet die Financial Times in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach hätte die "Anti-FISA-Klausel" die Weitergabe der Daten auf Basis des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) verhindert. Dieses Gesetz erlaubt es dem US-Geheimdienst NSA, die Überwachung einer Person anzuordnen und etwa von einem Internet-Dienst wie Facebook die Herausgabe ihrer Daten zu verlangen. Dieses Verfahren erregt derzeit besonders viel Aufmerksamkeit, bildet es doch offenbar die rechtliche Grundlage für das Spionageprogramm PRISM.

EU-Kommissarin Viviane Reding hatte ihren Reformentwurf im Januar 2012 vorgestellt.

Durch intensive Lobbyarbeit hat die US-Regierung dem Bericht zufolge Anfang 2012 eine Streichung des Weitergabeverbots erreicht, um eine Anfrage der NSA nicht rechtlich zu blockieren. Eine Mehrheit unter den EU-Kommissaren habe sich dafür ausgesprochen, um die Handelsgespräche zwischen EU und USA nicht zu erschweren. Dem sei eine intensive Lobbyarbeit von Seiten der USA vorausgegangen, etwa durch Janet Napolitano, Chefin des Department of Homeland Security.

Aber nicht nur der US-Regierung sei diese Klausel ein Dorn im Auge gewesen, so die Financial Times weiter. Auch US-Unternehmen hätten sich vehement gegen sie gewandt. Sie wären durch eine solche Klausel gezwungen gewesen, sich zwischen dem Anspruch der USA auf die Daten und dem EU-Verbot ihrer Herausgabe zu entscheiden. "Ein totaler Alptraum", wie es ein Unternehmensvertreter gegenüber der Zeitung ausdrückte.

Gegenwärtig wird in den USA und auf der ganzen Welt über den Zugriff des US-Nachrichtendienstes NSA auf Nutzerdaten diskutiert. Laut Dokumenten, die der NSA-Whistleblower Edward Snowden dem Guardian zukommen ließ, hat die NSA direkten Zugriff auf die Server großer IT-Unternehmen wie Google, Facebook oder Apple. Auch wenn die Dienste einen "direkten Zugriff" abstreiten, so räumen sie doch ein, dass sie auf Anfrage der NSA Nutzerdaten herausgeben müssen. Über die Rechtmäßigkeit der Anfrage entscheidet auf Basis des FISA der Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC). Dessen Entscheidungen sind geheim; allein 2011 und 2012 hat er keine Bitte um elektronische Überwachung abgelehnt. (mho)