Kein Abhörschutz für Imame in der Neufassung des BKA-Gesetzes

Nach etlichem Hin und Her soll das neue BKA-Gesetz nun doch Geistliche vor dem Abhören schützen. Das wird aber wohl nicht für muslimische Geistliche gelten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 398 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Nach etlichem Hin und Her soll das neue BKA-Gesetz nun doch Geistliche vor dem Abhören schützen. Einem Bericht der tageszeitung zufolge sind jedoch muslimische Geistliche (Imame) von der Regelung ausgenommen, weil der Islam in Deutschland nicht als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft gilt. Das empört den Zentralrat der Muslime in Deutschland. "Unsere Imame dürfen nicht Geistliche zweiter Klasse sein", erklärte Ratsvorsitzender Ayyub Axel Köhler gegenüber der tageszeitung.

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1953 wird danach unterschieden, wer Geistlicher im Sinne der Strafprozessordnung ist. Seinerzeit ging es um die Zeugen Jehovas, heute geht es vor allem um Muslime. Wie die Zeitung berichtet, sieht das Justizministerium unter Brigitte Zypries (SPD) keinen Handlungsbedarf: "Solange keine staatliche Anerkennung einer islamischen Religionsgemeinschaft erfolgt ist, fallen Imame nicht unter diese Vorschrift", erklärte ein Sprecher der tageszeitung. Etwas anders sieht das Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Dieser hatte sich in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt im Januar dafür ausgesprochen, dass Imame möglicherweise ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, dass aber seine eigene Meinungsbildung in dieser Frage noch nicht abgeschlossen sei.

Nach dem jüngst veröffentlichten Buch "Der deutsche Dschihad" der Süddeutschen-Autorin Annette Ramelsberger gibt es bisher keine Hemmungen vor dem Abhören von muslimischen Geistlichen. So hatte der Verfassungsschutz das Gespräch eines Studenten mitgeschnitten, der bei einem Leipziger Imam Rat suchte, nachdem er für Terroranschläge angeworben werden sollte. Der Geistliche gab ihm den Rat, nicht auf die Anwerbung zu reagieren, aber auch, nicht zur Polizei zu gehen. Den Mitschnitt des Gespräches übergab der Verfassungsschutz der Polizei, die das Gespräch als Beweis vor Gericht präsentierte.

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(jk)