Urheberrecht: Globale Ausnahmen für Blinde

Nach jahrelangem Tauziehen zwischen Rechteinhabern und Blindenverbänden haben sich die WIPO-Mitglieder endlich auf globale Urheberrechtsausnahmen für Blinde geeinigt.

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Von
  • Monika Ermert

Eine Vertragskonferenz der World Intellectual Property Organisation (WIPO) hat sich am Donnerstagmittag in Marrakesch auf eine globale Urheberrechtsausnahme für Blinde verständigt. Das neue WIPO-Abkommen verpflichtet nicht nur alle Unterzeichner, Schrankenregelungen in ihren Urheberrechten vorzusehen. Vor allem erlaubt es Blindenorganisationen künftig die Weitergabe von Werken in für Blinde und Sehbehinderte zugänglichen Formaten über Grenzen hinweg. Hart gerungen wurde bis zuletzt unter anderem um die Frage, ob die Werke nur an Organisationen oder auch an Einzelpersonen in den Empfängerländern weitergegeben werden können.

Im Urheberrecht von 57 Ländern gibt es schon heute Ausnahmen für Blinde, sagte WIPO-Generalsekretär Francis Gurry in einem Interview mit Intellectual Property Watch. Mit dem hart erstrittenen Vertrag wird es nun Ausnahmeregelungen in allen WIPO-Mitgliedsländern geben. Vor allem aber können Werke für Blinde nun über Grenzen hinweg vertrieben werden. Das scheiterte bislang in vielen Fällen am Urheberrecht.

Von den knapp 200.000 Büchern, die zum Beispiel der US-Anbieter Bookshare in verschiedenen Formaten, darunter elektronischer Braille, zur Verfügung stellt, konnten Blinde etwa in Großbritannien bislang nur den kleineren Teil nutzen. In weniger gut betuchten Schwellen- und Entwicklungsländern führten die Urheberrechtsvorbehalte dazu, dass ein Prozent oder weniger aller veröffentlichten Bücher für Blinde und Sehbehinderte zur Verfügung standen.

Die Prognosen der Urheber, der Markt werde die Lücke im Lauf der Zeit schließen, haben sich nicht bewahrheitet. Erste Vorstöße für eine Blindenschranke reichen bis 2005 zu einem Vorschlag von Brasilien, Argentinien und Chile für eine entwicklungspolitische Agenda der WIPO zurück. 2008 hatte die World Blind Union (WBU) einen konkreten Vertragsvorschlag vorgelegt.

WBU-Vizepräsident Dan Pescod begrüßte die Einigung in Marrakesch und sprach von einem historischen Durchbruch. Der WBU-Vize dankte auch der EU-Kommission, einer der hartnäckigsten Verteidiger strikter Garantien für Urheber und Rechteinhaber. In den letzten Verhandlungstagen habe die EU sich flexibel gezeigt und am Ende damit den Weg frei gemacht für den Kompromiss, erklärte Pescod.

Ein Vertreter des US-Verhandlungsteams ließ auf Anfrage von heise online wissen, dass der Vertrag nur der erste Schritt sei. Es könne noch einige Jahre dauern, bevor die notwendigen Grundlagen für ein gut funktionierendes System geschaffen seien. Pescod stimmte dem zu: "Es wäre dumm zu glauben, dass der Vertrag allein die Büchernot für Blinde behebt. Aber es ist ein großer Schritt auf dem Weg dahin." (vbr)