Bundestag stellt Kompetenz Brüssels zur Rundfunkregulierung in Frage

Obleute der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und den Grünen haben einen Boykott der Konsultation der EU-Kommission erklärt, die sich mit der Novelle der Vorschriften über staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigt.

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Im Bundestag ist der erneute Vorstoß Brüssels zur Festsetzung eines Rahmens zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überwiegend auf Ablehnung gestoßen. So haben die Obleute der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und den Grünen im Europa- und Kulturausschuss Mitte der Woche einen Boykott der Konsultation der EU-Kommission erklärt, der sich mit der Novelle der Vorschriften über staatliche Beihilfen für die Öffentlich-Rechtlichen beschäftigt. Sie seien der Auffassung, dass sich die Brüsseler Behörde bei der Befragung zu stark von "Wettbewerbs- und Binnenmarktgesichtspunkten hat leiten lassen", erklärten die Abgeordneten gemeinsam. Da in EU-Verträgen klar festgelegt sei, dass für den Rundfunk die Mitgliedsländer zuständig sind, fehle es der Kommission an Kompetenzen zur Harmonisierung.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hatte zuvor betont, mit der Konsultation in der hitzigen Auseinandersetzung etwa über eine mögliche Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vermitteln und einen " konstruktiven Meinungsaustausch" herbeführen zu wollen. Es gelte, die bisherigen EU-Vorgaben für diesen Bereich in der Rundfunkmitteilung von 2001 behutsam zu verbessern. Die Obleute der drei Fraktionen haben diesen Ansatz aber brüsk zurückgewiesen. Ihrer Ansicht nach ist die "UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" auch für die Kommission verpflichtend. Dass es sich bei Medien – und insbesondere beim Rundfunk – um ein kulturell bedeutendes Gut handele, werde durch dieses neue internationale Rechtsinstrument bekräftigt.

Die Europa- und Medienpolitiker der um die Grünen erweiterten großen Koalition haben wegen der angeblichen reinen Marktausrichtung der Konsultation daher die Kommission nachdrücklich aufgefordert, die Befragung neu zu eröffnen und dabei die vorgebrachten Einwände zu berücksichtigen. Dabei müsse die Behörde die kulturelle Bedeutung des Rundfunks im Geist der Resolution des Kulturministerrats und der UNESCO-Konvention "ausdrücklich anerkennen und zur Grundlage ihrer Rechtsauffassung machen".

Anderer Ansicht ist die FDP-Fraktion. Sie fordert eine rasche Überarbeitung der Rundfunkmitteilung, da diese den jüngsten Entwicklungen im Medien- und Rundfunksektor nicht mehr gerecht werde. "Deutschland hat im Zuge der Einstellung des so genannten Beihilfeverfahrens Reformen am System des dualen Rundfunksystems versprochen", erklärte der liberale Medienexperte Hans-Joachim Otto zur Einreichung eines umfangreichen Positionspapier im Rahmen der Konsultation. Diese Zusicherungen müssten nun zügig umgesetzt werden. Zugleich sei sicherzustellen, dass die Besonderheiten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk "europaweit einheitlich sind". Konkret fordert die FDP in ihrer Eingabe an Brüssel vor allem, dass die Mitgliedsstaaten den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen präzise definieren und die Aufsicht transparent und effektiv gestalten müssen. Dabei seien vor allem klare gesetzliche Vorschriften für digitale Zusatzangebote festgelegt und Kontrollverfahren aufgesetzt werden.

Auch der Bitkom hat eine 11-seitige Stellungnahme an die Kommission geschickt. In dem heise online vorliegenden Papier verweist die IT-Branchenvereinigung auf die starke Veränderung der Medienmärkte seit 2001 und das Verschmelzen von Technologien, Diensten und Geschäftsmodellen. Zu den klassischen Akteuren der Rundfunklandschaft würden vermehrt neue Anbieter aus dem Bereich der Telekommunikationsindustrie, der Internetprovider sowie der Endgerätehersteller treten. Diese Diversifizierung habe zu "komplexeren Wettbewerbsverhältnissen" geführt, "die sensibler auf staatliche Eingriffe, etwa in Form von Beihilfen, reagieren". Die Novelle des Rundfunkrahmens sollte dem Verband zufolge daher vor allem "Grenzen für die Mitgliedstaaten aufzeigen, welche Dienste im digitalen Umfeld überhaupt dem Gemeinwohl zuzurechnen sind" und bei welchen der öffentlich-rechtliche Rundfunk klar wirtschaftlich am Markt auftrete. (Stefan Krempl) / (jk)