Baden-Württemberg plant Installation von Handy-Störsendern im Knast

Obwohl eine ähnliche Initiative schon einmal im Bundesrat gescheitert war, plant Justizminister Ulrich Goll ein Justizvollzugsmobilfunkverhinderungsgesetz, das den Einsatz von Störsendern zur Unterdrückung des Mobilfunkverkehrs in Gefängnissen vorsieht.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Drogenbestellung von der Zelle aus per Handy? [Bild: JVA Bruchsal]

"Mein Freund hat von einem Knastkollegen Handy fürs Telefonieren bekommen. Was könnte da passieren, wenn der Wächter den beim Telefonieren erwischt?", lautet eine Frage auf knast.net, dem wohl bekanntesten Informationsportal rund um den Strafvollzug in Deutschland. Ein anderer will wissen, ob es überhaupt verboten sei, ein Handy einem Gefangenen zu übergeben: "Riskiere ich eine Anzeige?" Folgt man den Berichten auf knast.net, sind es meist Lebensgefährten, die überlegen, ihren mitunter für Jahre einsitzenden Partnern ein eigenes Mobiltelefon zu verschaffen, um auch außerhalb der geregelten Besuchszeiten Kontakt halten zu können. Folgt man jedoch den Ausführungen des baden-württembergischen Justizministeriums, geht es vor allem um die Verlagerung krimineller Aktivitäten in die Gefängnisse hinein.

Und deshalb unternimmt die baden-württembergische Regierung erneut einen Anlauf, Störsender in den Justizvollzugsanstalten des Landes installieren zu lassen. Obwohl eine ähnliche Initiative Baden-Württembergs schon einmal im Bundesrat gescheitert war, arbeitet Justizminister Ulrich Goll (FDP) nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten am Entwurf eines sogenannten Justizvollzugsmobilfunkverhinderungsgesetzes, das den Einsatz von Störsendern vorsieht. Ziel sei es, in allen Justizvollzugsanstalten im Land einen solchen Störsender zu installieren, der es unmöglich machen soll, Handys im Gefängnis anzurufen oder von Handys im Gefängnis nach draußen zu telefonieren beziehungsweise eine SMS zu schicken.

Laut Justizministerium wurden bei den 8.344 in baden-württembergischen Gefängnissen einsitzenden Häftlingen im vergangenen Jahr 171 Handys beschlagnahmt. Die Mobilfunkgeräte würden immer häufiger im Intimbereich von Besuchern eingeschmuggelt und dienten dann zu Drogenbestellungen oder als Kontakt zur kriminellen Szene außerhalb der Gefängnisse, heißt es. Weil von den Handys eine "ganz erheblichen Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten" ausgehe, sei die Installation von Störsendern zwingend notwendig. Nur durch eine technische Unterdrückung des Mobilfunkverkehrs könne der Gefahr wirksam begegnet werden, zitieren die Stuttgarter Nachrichten Justizminister Goll.

Häftlings-Grundausstattung der JVA Ulm - ein Handy gehört nicht dazu [Bild: JVA Ulm]

Davon hält wiederum der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsindustrie Bitkom gar nichts. Wie schon bei der von Baden-Württemberg im Herbst 2005 angestoßenen Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) weist der Bitkom auch jetzt darauf hin, dass der Einsatz von technischen Geräten zur Störung von Frequenzen auf dem Gelände von Justizvollzugsanstalten zahlreiche unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringe. "Störsender bringen wenig und schaden viel", resümiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Störsender könnten räumlich schlecht begrenzt werden und würden auch den Handy-Empfang in der Umgebung stören.

So ließen sich wegen der Störsender beispielsweise keine Notrufe mehr absetzen, und Justizangestellte könnten ihre Mobiltelefone ebenfalls nicht mehr nutzen. Zudem könnten Gefangene auf andere Geräte ausweichen, etwa handelsübliche Sprechfunkgeräte oder manipulierte Minisender, die von den Handy-Blockern nicht automatisch erfasst würden, weil sie auf anderen Frequenzen senden. "Wenn die Haftanstalten alle Funkfrequenzen blockieren, funktioniert auch der Fernseh- und Radioempfang nicht mehr", hält der Bitkom fest und plädiert stattdessen für andere Maßnahmen, etwa strikte Sicherheitskontrollen, um den Schmuggel von Handys und anderen unerwünschten Geräten zu verhindern. Auch ließen sich in Betrieb genommene Handys leicht lokalisieren.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes saßen im vergangenen Jahr (Stichtag: 31. März) rund 64.500 Häftlinge eine Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafe in deutschen Justizvollzugsanstalten ab. Bei 42 Prozent betrug die voraussichtliche Dauer ihrer Strafe weniger als ein Jahr. Die meisten Gefangenen saßen wegen Diebstahls (21 Prozent), Drogen- (15 Prozent) oder Raubdelikten (13 Prozent) ein. Wer mit einem Handy im Knast erwischt wird, muss laut knast.net mit Besuchsverboten, dem Einsatz von Trennscheiben bei Besuchen, oder auch einem Empfangsverbot für zugesandte Pakete rechnen. (pmz)