US-Patentamt erklärt Blackboards E-Learnig-Patent für nichtig

Die Behörde hat im Rahmen einer Überprüfung alle 44 Ansprüche des gewerblichen Schutzrechts auf ein System zum Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer zurückgewiesen und der Konkurrenz den Rücken gestärkt.

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Das US-Patentamt hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (PDF-Datei) das E-Learning-Patent der US-Firma Blackboard für ungültig erklärt. Die Behörde wies alle 44 Ansprüche des umstrittenen gewerblichen US-Schutzrechts mit der Nummer 6,988,138 ("Alcorn-Patent") auf ein System zum Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer via Internet inklusive Chat, einer virtuellen Wandtafel und Bereitstellung von Lernmaterial vorerst zurück.

Die vorausgegangene Überprüfung des Patents hatten das Software Freedom Law Center (SFLC) sowie der kanadische Blackboard-Konkurrent Desire2Learn Ende 2006 beantragt. Sie verwiesen auf zahlreiche Belege, dass die von Blackboard beschriebene Technik bereits bei der Einreichung der Schutzansprüche vielfach anderweitig Verwendung fand. Das Patentamt ließ die vorgebrachten Hinweise auf "Prior Art" und den Stand der Technik nun größtenteils gelten, in manchen Fällen mit Modifikationen.

Unklar ist noch, wie sich die Entscheidung auf den laufenden Rechtsstreit zwischen Blackboard und Desire2Learn auswirken wird. Geschworene eines texanischen Gerichts hatten die Kanadier im Februar der Verletzung des Schutzrechts des Konkurrenten für schuldig befunden und zur Zahlung von 3,1 Millionen US-Dollar zum Schadensersatz und zur Vergütung entgangener Lizenzeinnahmen verdonnert. Desire2Learn ist in die Berufung gegangen, hat die eigene Softwaresuite aber abgeändert. Dabei wollen die Kanadier eine Umgehung der umkämpften Patentansprüche in ihr System eingebaut haben. Blackboard wiederum gelobte vor über einem Jahr, das Schutzrecht nicht gegen Open-Source-Anbieter in Stellung bringen zu wollen.

Die US-Firma kann gegen den Beschluss des Patentamtes noch Einspruch erheben. Blackboard wies darauf hin, dass generell 90 Prozent der überprüften Schutzrechte letztlich aufrecht erhalten würden. Das Unternehmen baue daher auf die Gültigkeit der eigenen Ansprüche und hoffe, dass das US-Patentamt mit der zuvor ergangenen Gerichtsentscheidung übereinstimmen werde: "Während der Überprüfungsprozess weiter voranschreitet, wird das ausgestellte Patent sowohl gültig als auch durchsetzbar bleiben." (Stefan Krempl) / (anw)