SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung

26 Sozialdemokraten haben laut einer Zusatzerklärung zum Beschluss der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung durch den Bundestag trotz "schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken" zugestimmt.

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26 Sozialdemokraten haben laut einer Zusatzerklärung zum scharf kritisierten Beschluss des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung durch den Bundestag nur mit starken Bauchschmerzen zugestimmt. "Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken" vor allem gegen die abgesegnete Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten habe man dem Entwurf aber letztlich zugestimmt, heißt es in der zu Protokoll gegebenen Rechtfertigung (PDF-Datei).

Bei der Begründung vollziehen die SPD-Abgeordneten, zu denen unter anderem die stellvertretende Parteivorsitzende Andrea Nahles sowie der frühere Wirtschaftsstaatssekretär Ditmar Staffelt gehören, so manche argumentative Pirouette. Einerseits ist von der "labilen Sicherheitslage" aufgrund der Bedrohungen durch den "internationalen Terrorismus" sowie von ausreichenden rechtsstaatlichen Sicherungen vor einer exzessiven Überwachung die Rede. Andererseits sei eine Zustimmung aber auch deshalb gestattet, weil das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Teile des Gesetzes eh wieder kassieren werde.

Die Frage, warum der Gesetzgeber anscheinend sehenden Auges zunächst von zahlreichen Seiten als verfassungswidrig beurteilte Gesetze überhaupt erlässt und welches Demokratieverständnis hinter derlei Manövern steht, stellen sich die Bedenkenträger nicht. Dabei sind ihre Einwände massiv und konterkarieren die offizielle Darstellung des Entwurfs durch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) scharf. Es sei im Hinterkopf zu behalten, schreiben die Zauderer, dass "Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde". Sicherheit dürfe daher keinen Vorrang vor Freiheit genießen, weil dies das Grundgesetz auch "nicht hergibt".

Weiter beklagen die SPD-Abgeordneten mit den Gewissensbissen eine "zunehmende Tendenz", ohne Überprüfung bestehender Anti-Überwachungsregeln "mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken". Der vorliegende Entwurf "befördert diesen Paradigmenwechsel". Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung würden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal verpflichtet, Verbindungs- und Standortdaten zum Zwecke unter anderem der Strafverfolgung für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. "Das ist natürlich ein gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage", betonen die Sozialdemokraten. Bisher sei es den Unternehmen allein gestattet gewesen, für die Abrechnung die entsprechenden Daten aufzubewahren. Damit sei "die Einschätzung nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht", die elektronische Kommunikationsmittel benutzen würden.

Weiter treiben die Unterzeichner der Erklärung Bedenken über die Regeln zum Abhören der Telekommunikation bei der unterschiedlichen Behandlung so genannter Berufsgeheimnisträger um. So sei etwa nicht ersichtlich, warum Bundestagsabgeordnete einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten.

Halbwegs akzeptabel erscheint der Gruppe das Vorhaben dennoch, "weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen". Verwiesen wird unter anderem auf "den generell geltender Richtervorbehalt zum Beispiel für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören", oder die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf "Straftaten von erheblicher Bedeutung". Entgangen zu sein scheint den Abgeordneten allerdings, dass Sicherheitsbehörden etwa auch bei "mittels Telekommunikation" begangener Straftaten in den Datenbergen schürfen dürfen. Die Änderungen des Rechtsausschusses hat zudem gerade erst der Bundesdatenschützer Peter Schaar als Verschlechterungen eingestuft.

Für die kritischen Geister in der Regierungsfraktion steht dem Entwurf damit aber trotzdem nicht der Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn, wie dies etwa bei den Vorschlägen aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur heimlichen Online-Durchsuchung oder zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Fall sei. Letztlich sei die Zustimmung aber auch vertretbar, "weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird".

Gegen das Gesetz haben Tausende von Bürgerrechtlern sowie mehrere Oppositionspolitiker von FDP und Linke Verfassungsbeschwerde angekündigt. Und die Proteste gegen den Beschluss reißen nicht ab: "Dieses Gesetz ist ein Einschüchterungsgesetz und legt die Axt an die Presse- und Meinungsfreiheit", monierte etwa FDP-Chef Guido Westerwelle in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Es werde die Arbeit von Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten sehr belasten. Westerwelle kritisierte zudem, dass die große Koalition den Abbau von Bürgerrechten noch beschleunige, den Rot-Grün bereits mit den ersten Anti-Terrorgesetzen eingeleitet habe. "Da wird inzwischen wirklich an der Verfassung gehobelt", sagte der Liberale. Leider würden die Bürger oft nicht bemerken, dass es auch um ihre Freiheitsrechte gehe, wenn über die Verteidigung der Pressefreiheit geredet werde. Er unterstütze die geplante Klage seiner Parteikollegen in Karlsruhe gegen das Gesetz.

Ähnlich äußerte sich der Linkspartei-Innenpolitiker Wolfgang Neskovic: "Wir erleben den ideologischen Umbau der Grundrechte von Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat hin zu Eingriffsrechten des Staates in die Privatsphäre der Bürger im Namen der Sicherheit", erläuterte er in der Berliner Zeitung. Das Grundgesetz werde so von den Füßen auf den Kopf gestellt. Auch von Medien kam erneut Kritik. "Man kann nicht die Freiheit schützen, indem man Grundrechte durchlöchert", sagte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff. Das Gesetz mache Journalisten zu Geheimnisträgern zweiter Klasse und setze sie der Gefahr aus, ihre Informanten nicht mehr schützen zu können. "Das erschwert den gesellschaftlichen Auftrag der Medien", erklärte Raff. Journalisten müssten unabhängig ihre Aufgabe im Dienste der Gesellschaft erfüllen können.

Siehe dazu auch:

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Stefan Krempl) / (jk)