Datensparsamkeit gegen Datenmissbrauch

Ob vor dem Online-Einkauf oder zur Anmeldung bei Communitys: Bei vielen Anwendungen kommen Netznutzer nicht umhin, persönliche Daten preiszugeben. Wie sehr aber Zurückhaltung geboten ist, zeigt der Handel mit CDs mit umfangreichen Daten von Bundesbürgern.

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  • dpa

Ob vor dem Online-Einkauf oder zur Anmeldung bei Communitys: Bei vielen Anwendungen kommen Netznutzer nicht umhin, persönliche Daten preiszugeben. Dabei machen sie möglichst immer nur diejenigen Angaben, die wirklich nötig sind. Das rät Wolfgang Holst, Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen in Hannover. Wie sehr diese Zurückhaltung geboten ist, zeigt momentan der Fall der CD mit umfangreichen Daten von rund 17.000 Bürgern, die Verbraucherschützern zugespielt worden war.

"Die Angabe der Telefonnummer zum Beispiel ist normalerweise nicht erforderlich", sagt Holst. Das gilt ebenso für das Einkommen, den Familienstand oder Hobbys, wonach ebenfalls nicht selten gefragt wird. Als Pflichtangabe gekennzeichnet ist neben der Bankverbindung auf vielen Formularen bei Online-Anbietern dagegen oft die Mail-Adresse – obwohl sie etwa zum Abwickeln einer Online-Bestellung nicht unbedingt benötigt wird: "Wenn die Ware per Post kommt, braucht der Händler eigentlich keine E-Mail-Adresse von mir", sagt Holst. "Und wenn er sie doch verlangt, kann ich immer noch eine Zweitadresse angeben, das ist grundsätzlich auch eine Datenschutzmaßnahme."

Hat ein Anbieter optionale Angaben überhaupt nicht gekennzeichnet, überlegt sich der Anwender nach Holsts Worten besser, ob er sich nicht lieber einen anderen sucht. Denn wer schon bei der Erhebung der Angaben datenschutztechnische Mängel erkennen lasse, der nehme es mit einiger Wahrscheinlichkeit auch beim weiteren Umgang mit den Daten nicht so genau.

Wer sich bei Chatrooms oder einem sozialen Netzwerk registrieren lässt, in dem der Spaß im Vordergrund steht, wird zwar nicht um die Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse herumkommen. Aber beim Namen oder der Adresse darf Wolfgang Holst zufolge durchaus geschummelt werden. "Solange es nicht um Vertragsverhältnisse geht, kann man auch falsche Angaben machen."

Und an Preisausschreiben oder Gewinnspielen nehmen Internetnutzer, die ihre Daten ungern in fremden Händen wissen, besser erst gar nicht teil. "Da geht es ums Adressen sammeln", sagt Holst. Und sofern nur nach dem Namen und der Anschrift gefragt werde, sei das auch zulässig, so dass sich der Nutzer hinterher nicht beschweren kann.

Bei unaufgeforderten Werbeanrufen gehen Verbraucher zudem besser nicht auf Fragen ein und stattdessen selbst in die Offensive. Das bedeutet zum einen, dass sie keine persönlichen Daten preisgeben sollten, die der Anrufer wissen will, rät Holst. Zum anderen bestätigen sie möglichst keine Daten, und sei es nur ihr Name, die dem Call-Center-Mitarbeiter offenbar bereits bekannt sind.

"In die Offensive gehen" heißt hier laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, vom Gegenüber zu verlangen, auf weitere Anrufe zu verzichten und alle vorliegenden Daten zu löschen. Außerdem sollte nach dem Namen des Anrufers und der Firma gefragt werden, für die er arbeitet. Die Angaben können etwa an Verbraucherschützer geleitet werden. Diese mahnen immer wieder Telefonwerbung ab, mit der sich Verbraucher vorher nicht einverstanden erklärt haben. Denn das gilt unter anderem als unzumutbare Belästigung und ist daher verboten.

Auch die Bundesnetzagentur nimmt jede "Mitteilung über den Erhalt unverlangter Werbung über Fax, Telefon und E-Mail" entgegen. Dies ist auch der Titel eines Formblatts (PDF-Datei), das Verbraucher in entsprechenden Fällen verwenden können und das es auf der Website der Regulierer als kostenlosen Download gibt.

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(dpa) / (jk)