Bundesregierung vertraut Forschungsergebnissen über die Gefährdung durch Mobilfunk

In drei Kleinen Anfragen hat sich die Fraktion der Linkspartei nach der Gefährdung durch Mobilfunkstrahlung und nach der Unabhängigkeit der normsetzenden Gremien erkundigt.

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Von
  • Frank Möcke

Die Bundesregierung sieht in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke" eine finanzielle Beteiligung der Industrie an der Forschung über Mobilfunkstrahlung als "sachgerecht" an. Dies sei nach dem Verursacherprinzip gerechtfertigt.

Die Linksfraktion hatte am 18. Juli nach möglichen Verflechtungen zwischen Behörden, die für die Festsetzung der Grenzwerte im Bereich des Strahlenschutzes zuständig sind, und der Mobilfunkbranche gefragt. Die Fraktion hatte eine Untersuchung der amerikanischen Bioinitiative Group zitiert, nach der 80 Prozent aller Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks von der Mobilfunkbranche ganz oder teilweise finanziert worden seien.

Die Bundesregierung argumentiert dagegen, dass für die fachliche und administrative Durchführung des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms ausschließlich das vom Bundesumweltministerium beauftragte Bundesamt für Strahlenschutz zuständig gewesen sei. Alle Vorhaben seien nach den etablierten Regeln und Verfahren der Ressortforschung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom Bundesamt für Strahlenschutz vergeben und betreut worden.

Die Linksfraktion hatte weiter bemängelt, dass die Kriterien für die Grenzwerte, auf die sich das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) stützen, von nationalen und internationalen Gremien, insbesondere der ICNIRP, geprüft und gegebenenfalls neu festgelegt worden. Weil diese Kommission personell eng mit dem BfS und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz verzahnt sei, fehle es dem BfS an der nötigen Unabhängigkeit, um seine hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen. Das Amt sei zu abhängig von privaten Organisationen. Die Bundesregierung sieht dagegen in der Doppelfunktion der Personen, die sowohl Mitglieder in der ICNIRP, teilweise in verantwortlicher Position, und gleichzeitig im BfS und der Strahlenschutzkommission (SSK) ebenfalls in verantwortlichen Positionen sind, keine Verletzung des Neutralitätsgebots beziehungsweise des Parteilichkeitsverbots und der wissenschaftlichen Grundprinzipien.

In einer weiteren Kleinen Anfrage zu den Auswirkungen drahtloser Kommunikationstechnologien auf Tiere und Pflanzen hatte die Linksfraktion darauf verwiesen, dass seit mehreren Jahren in vielen europäischen Städten unerklärliche, erhebliche Vitalitätsverluste bei vielen Baumarten festgestellt würden. Zudem gebe neben einer Reihe von Fallbeschreibungen bei Milchrindern, Schweinen und Geflügel auch eine bayerische Rinderstudie Anlass zur Besorgnis, die erhebliche Unterschiede zwischen Betrieben zeige, die wenig oder viel Mobilfunkstrahlung ausgesetzt gewesen seinen. Unter anderem habe man Auszehrung sowie spontane Fehl- und Totgeburten und eine Erhöhung von Missgeburten sowie Verhaltensänderungen festgestellt, die zu einem Rückgang der Milchleistung geführt hätten.

Die Bundesregierung hat darauf geantwortet, dass im Rahmen des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms keine Studien zu Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt veranlasst und beabsichtig seien, weil für sie die Klärung von Fragen der gesundheitlichen Risiken des Menschen höchste Priorität habe. Der aktuelle wissenschaftliche Kenntnisstand im Bereich der belebten Umwelt habe bisher keine wissenschaftlich belastbaren Hinweise auf eine Gefährdung erbracht.

Wissenschaftliche Nachweise, dass die geltenden Grenzwerte die Bevölkerung vor derzeit bekannten Gesundheitsgefahren nicht ausreichend schützen, lägen der Bundesregierung nicht vor, so die Antwort auf eine dritte Anfrage. Die Aussagekraft der bisherigen Studien sei allerdings noch nicht ausreichend, um das Risiko bei Langzeitanwendern mit sehr häufigem Mobiltelefongebrauch abschließend beurteilen zu können.

Die vielfach dokumentierte Beobachtung, dass Krankheitssymptome verschwänden, wenn sich Betroffene aus mobilfunkbelasteten Bereichen zurückziehen und umgekehrt, bedeute nicht, dass die elektromagnetischen Felder gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachten. Wenn sich Personen aus vergleichsweise höher exponierten Bereichen in niedriger exponierte zurückzögen, könne auch eine unbewusste Beeinflussung vorliegen. Auch sei nicht gewährleistet, dass die übrigen Umweltbedingungen in den beiden Bereichen identisch sind, sodass Änderungen im Wohlbefinden nicht ursächlich auf die unterschiedlichen Expositionshöhen gegenüber elektromagnetischen Feldern zurückgeführt werden könnten. (fm)