EU-Urteil: Digitale Fingerabdrücke dürfen auf Pässen gespeichert werden

Die Praxis, biometrische Daten auf dem Ausweis zu speichern, entspricht dem europäischen Recht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Auf diese Weise könne Betrug bei der Verwendung von Reisepässen verhindert werden.

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Die Speicherung digitaler Fingerabdrücke auf deutschen Reisepässen ist zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-291/12). Die gängige Praxis, biometrische Daten auf dem Ausweis zu speichern, entspreche dem europäischen Recht. Auf diese Weise könne Betrug bei der Verwendung von Reisepässen verhindert werden.

Seit November 2007 werden auf neuen deutschen Pässen zwei Fingerabdrücke gespeichert – ein digitales Porträtfoto ist schon länger Pflicht. Ein Rechtsanwalt aus Bochum hatte geklagt, weil er durch die Speicherung sein Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten verletzt sah. Bei seinem Antrag auf Erteilung eines Reisepasses hatte er verweigert, dass seine Fingerabdrücke erfasst werden. Das Verwaltungsgericht Bochum hatte das Verfahren ausgesetzt, um eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union einzuholen.

Dieser stellt nun fest, dass es dem Gemeinwohl dient, die illegale Einreise von Personen in die Europäische Union zu verhindern. Für den Gerichtshof sei nicht nachzuvollziehen, dass beim Erfassen von Fingerabdrücken die Grundrechte nicht geachtet würden.Es würden auch keine weiteren Ziele verfolgt, als zu verhindern, dass unbefugte Personen fälschlicherweise in das Unionsgebiet einreisen dürfen. Dem Gerichtshof seien außerdem keine anderen ausreichenden Verfahren vorgebracht worden, die einen geringeren Eingriff darstellten.

Die Fingerabdrücke würden nur im Pass selbst gespeichert, schreibt der Gerichtshof weiter, und dieser bleibe ausschließlich im Besitz seines Inhabers. Es gebe keine Rechtsgrundlage dafür, die Daten zentral zu speichern oder für andere Zwecke zu verwenden, als die illegale Einreise zu verhindern. Das Gericht folgt damit weitgehend dem Gutachten des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom Juni.

Die Erfassung biometrischer Daten geht zurück auf eine EU-Verordnung von 2004. Aufgrund der Verordnung müssen alle EU-Staaten seit 2006 maschinenlesbare Bilder sowie später auch elektronische Fingerabdrücke in die Reisepässe ihrer Bürger aufzunehmen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die deutsche Umsetzung der Direktive im Passgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. (anw)