Stromnetz-Sonderumlage sinkt 2014

Grund für die sinkende Umlage ist eine Gesetzes-Reform: Nach Urteil des OLG Düsseldorf und auf Druck der EU-Kommission war eine Komplettbefreiung von Netzentgelten für über 200 besonders energieintensive Unternehmen aufgehoben worden.

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Von
  • dpa

Trotz einer steigenden Zahl von Rabattanträgen wird die von den Stromverbrauchern zu zahlende Netzkosten-Sonderumlage im kommenden Jahr deutlich sinken. Wie die für die Berechnung zuständigen Übertragungsnetzbetreiber am Montagabend mitteilten, werde die sogenannte Paragraf-19-Umlage auf 0,187 Cent je Kilowattstunde (kWh) festgesetzt. Bisher sind es 0,329 Cent.

Grund für die sinkende Umlage ist eine vom Bundeskabinett im Juli beschlossene Reform: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf und auf Druck der EU-Kommission war eine Komplettbefreiung von Netzentgelten für über 200 besonders energieintensive Unternehmen aufgehoben worden.

Die Umlage ist wie die Ökostrom-Umlage Teil des Strompreises der Verbraucher. Pro Jahr macht die Umlage bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3500 kWh bisher ohne Mehrwertsteuer 11,51 Euro aus. 2014 werden es weitaus weniger, weil die 0,187 Cent Umlage für einen Verbrauch bis 100.000 Kilowattstunden anders als bisher unterteilt werden. Kleine Unternehmen müssen mehr berappen – Normalbürger mit 3500 kWh Verbrauch nur noch 3,20 Euro im Jahr.

Nach der Änderung müssen etwa Aluhütten mit einem besonders hohen Verbrauch nun mindestens zehn Prozent der allgemeinen Kosten für den Stromtransport zahlen. Umstritten ist weiterhin, dass bei atypischen Nutzungen, etwa starken Stromabnahmen nachts, auch ein Golfplatz, der Berliner Friedrichstadtpalast oder Kühlhäuser begünstigt werden.

Für 2013 rechnet die Regierung für den Bereich dieser sogenannten atypischen Netznutzung mit 1500 neuen Anträgen bei der Bundesnetzagentur, teilte Wirtschaftsstaatssekretär Stefan Kapferer auf eine Grünen-Anfrage mit. 2012 waren bereits 1322 Nachlässe genehmigt worden, 2011 gab es insgesamt 1007 Fälle. Oft gelten einmal beschiedene Ausnahmen über mehrere Jahre. Hauptumlagetreiber sind aber die Befreiungen für Unternehmen mit hohem Verbrauch.

Die Ausweitungen waren im Zuge der Energiewende von Union und FDP erwirkt worden. Weil dies kurz vor dem Bundestagsbeschluss zunächst weitgehend unbemerkt eingefügt worden war, formiert der entsprechende Paragraf als "Mitternachtsparagraf". Die Grünen pochen auf eine Reform auch bei Rabatten für eine atypische Netznutzung. (jk)