EU-Parlamentsberichterstatter stecken Linie für Telecom-Paket ab

Die Vorschläge der Verhandlungsführer aus dem EU-Parlament für die 2. Lesung der Neufassung der Telco-Regulierung sprechen sich gegen "3 Strikes"-Verfahren aus, schwächen aber auch Vorgaben zur Netzneutralität ab.

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Im Streit um die Neufassung der Regulierung des Telekommunikationsmarktes haben die Berichterstatter aus dem Industrie- und dem Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments ihre Empfehlungen für eine 2. Lesung des Vorhabens vorgelegt. Die Vorschläge (PDF-Datei) der französischen Sozialistin Catherine Trautmann zur Novellierung der Zugangsrichtlinie stellen demnach das Nein der Abgeordneten aus der 1. Lesung für ein Verfahren der "abgestuften Antwort" auf Urheberrechtsverletzungen im Internet nach französischem Muster bis hin zum Kappen von Netzverbindungen wieder her. Der EU-Rat hatte diese, jetzt in Änderungsantrag 46 enthaltene Klausel zuvor gestrichen. Sie verlangt, dass Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer eine Einschaltung der Justizbehörden erfordern.

Andererseits wird in dem Korrekturvorschlag erneut gefordert, dass die Provider die Verbreitung "rechtmäßiger Inhalte" über "rechtmäßige Applikationen oder Dienste" fördern sollen. Allerdings ist im Gegensatz zu der Formulierung aus der 1. Lesung nicht mehr von einer Kooperation mit Rechteinhabern zu diesem Zweck die Rede. Genauere Angaben über die Bestimmung der Legalität der Angebote macht der Entwurf nicht.

Abgeschwächt hat Trautmann nicht nur die Fassung von Funkfrequenzen als öffentliches Gut, sondern auch die geplanten Vorschriften zur Einhaltung der Netzneutralität. Zwar findet sich im Anhang weiter ein Vermerk, wonach die Provider "ungehinderten Zugang zu Inhalten, Diensten und Programmen" bieten sollen. Maßnahmen zum "Verkehrsmanagement" durch die Zugangsvermittler werden aber nicht mehr ausgeschlossen. Dieser Ansatz findet sich auch in der Empfehlung (PDF-Datei) des konservativen britischen Abgeordneten Malcolm Harbour für die Reform der Universaldienstrichtlinie. Auch hier wird allein gefordert, dass Provider die Nutzer über Einschränkungen von Diensten informieren sollen. Untersagt werden eigenwillige Begrenzungen der Angebote aber nicht, was Beobachter als Punktsieg für die Lobbybemühungen von AT&T und europäischer TK-Konzerne im Kampf gegen Auflagen zur Beibehaltung des offenen Internet werten. Ob es zu einer 2. Lesung kommt, ist aber noch unklar. Derzeit verhandeln Parlament, Rat und Kommission im "Trilog"-Verfahren noch über eine raschere Einigung auf einen Kompromiss. (Stefan Krempl) / (anw)