Grundsatzstreit um elektronische Leseplätze in Bibliotheken

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels will mit einer Musterklage erreichen, dass begünstigte öffentliche Einrichtungen erst nach Lizenzverhandlungen mit Verlagen ihre Werke digital zugänglich machen dürfen.

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Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels will mit einer Musterklage gegen die Universitätsbibliothek Würzburg erreichen, dass gesetzlich begünstigte öffentliche Einrichtungen Werke aus ihrem Bestand erst nach Lizenzverhandlungen mit Verlagen digital zugänglich machen dürfen. Die Interessensvertretung will im Auftrag besonders betroffener Verlage wie C.H. Beck laut einem Bericht des Buchreports dafür kämpfen, dass Bibliotheken vor der Bereitstellung von Büchern über elektronische Leseplätze prüfen müssen, ob der Verlag selbst eine digitale Version anbietet.

Die Würzburger können in der anstehenden Auseinandersetzung auf die Unterstützung des Deutschen Bibliotheksverbands zählen. Er trägt ihre Auffassung mit, dass eine Digitalisierung und Bereitstellung eigener Bestände auf bibliotheksinternen Leseplätzen für registrierte Nutzer ohne vorherige Genehmigung durch einen Verlag möglich sein müsse. "Eine Pflicht zur vorhergehenden Prüfung und Verhandlung würde das vom Gesetzgeber neu eingeführte Nutzungsprivileg entwerten", betont die Vorsitzende des Bibliotheksverbands, Gabriele Beger.

Auslöser des Streits war, dass die Universität Würzburg es durch einen Fehler ermöglicht hatte, für elektronische Leseplätze verfügbar gemachte Werke frei herunterzuladen oder auszudrucken. Der Mangel sei unmittelbar nach seiner Entdeckung abgestellt worden, was eine Abmahnung durch C. H. Beck aber nicht mehr verhindert habe. Die Universität kam laut Bibliotheksverband der Forderung des Verlags nach und gab eine Unterlassungserklärung ab. Die Unterzeichnung einer generellen Konsultationspflicht habe die Einrichtung aber abgelehnt. (Stefan Krempl) / (pmz)