Energiewende: Klage gegen 380kV-Trasse beim Bundesverfassungsgericht

Noch weiter können die Kläger gegen die Stromtrasse durch den Thüringer Wald nicht gehen: Ihren Widerstand gegen die Hochspannungsleitung haben sie nun beim Bundesverfassungsgericht vorgetragen. Das könnte bundesweite Konsequenzen haben.

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Von
  • dpa

Stromnetz: 380kV-Leitungen im Transportnetz von EnBW

(Bild: EnBW / Bernd Franck, Düsseldorf )

Die Gegner der umstrittenen 380kV-Trasse durch den Thüringer Wald haben nun Beschwerde gegen den Bau beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Klage vor dem obersten deutschen Gericht sei bereits Anfang November eingereicht worden und dort inzwischen mit einem Aktenzeichen registriert, sagte am Donnerstag der juristische Vertreter der Leitungsgegner, der Münchner Rechtsanwalt Tillo Guber bei einer Pressekonferenz der Linke-Fraktion.

Eingelegt hätten die Beschwerde drei Privatpersonen aus dem Ilm-Kreis. Sie alle besäßen Grundstücke, die durch den Bau der Leitung in Mitleidenschaft gezogen werden würden. Die Kläger greifen das für den Bau der Leitung grundlegende Gesetz an, das sogenannte Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG).

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Juli eine Klage gegen die Baugenehmigung für den zweiten Abschnitt der Trasse für eine Höchstspannungsleitung (über 300kV, bislang meist 380kV, bei Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung über 400kV, mittlerweile oft 800kV) abgewiesen. Die Trasse soll von Sachsen-Anhalt durch Thüringen nach Bayern verlaufen.

Die Landrätin des Ilm-Kreises, Petra Enders (Die Linke), sagte, mit diesem Urteil sei der Weg nach Karlsruhe erst frei geworden. Somit stehe nun das erste Mal das für den Bau der 380kV-Leitung grundlegende Energieleitungsausbaugesetz auf dem Prüfstand. Sollte die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben, werde dies deshalb gravierende Folgen für den Netzausbau in ganz Deutschland haben.

Enders, die seit Jahren gegen die Trasse kämpft, wiederholte ihre Kritik, die 380kV-Leitung diene nicht der Energiewende. Vielmehr solle sie vor allem Kohlestrom transportieren. "Deshalb ist es richtig zu sagen: Wir geben nicht auf, wir ziehen nach Karlsruhe.» Wann es eine Entscheidung aus Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerde geben wird, ist nach Angaben von Guber derzeit nicht abzusehen. Enders erklärte, sie hoffe wegen der Brisanz des Themas auf eine Entscheidung im kommenden Jahr.

Sowohl Enders als auch der Vorsitzende der Linke-Fraktion im Landtag, Bodo Ramelow, kritisierten die Landesregierung und vor allem Bauminister Christian Carius (CDU). Die agierten unglaubwürdig, wenn sie nun erklärten, neben der 380kV-Trasse keine weiteren neuen Hochspannungsleitungen durch Thüringen akzeptieren zu wollen. Die Landesregierung hätte schon vor Jahren die Möglichkeit gehabt, die Verfassungsmäßigkeit des EnLAG überprüfen zu lassen oder das Gesetz im Bundesrat zu thematisieren. Das habe sie aber versäumt. Dass Carius sich nun als Naturschützer geriere, sei deshalb nicht mehr als ein Schauspiel.

Die Landesregierung hatte Anfang der Woche erklärt, sie lehne den Bau zweier weiterer geplanter Hochspannungsleitungen durch Thüringen ab. Thüringen könne nicht allein die Netzlast für Deutschland tragen, sagte Carius am Montag zu entsprechenden Plänen.

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(jk)