Bundesländer wünschen härteres Vorgehen gegen unerwünschte Telefonwerbung

Dem Bundesrat geht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen Telefon-Spam nicht weit genug. Er fordert unter anderem, die geplanten Geldbußen von 50.000 auf 250.000 Euro zu verfünffachen.

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Dem Bundesrat geht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen Telefon-Spam nicht weit genug. Er fordert unter anderem, die geplanten Geldbußen bei unerlaubter Telefonwerbung von 50.000 auf 250.000 Euro zu verfünffachen. Beim bisher vorgesehenen Betrag scheint es den Ländern fraglich, ob Unternehmer dadurch wirksam von Verstößen gegen die bestehenden Verbote abgeschreckt werden.

Die Länderkammer spricht sich weiter dafür aus, dass die vorgeschriebene Einwilligung des Verbrauchers in Werbeanrufe in Textform erfolgen muss. Durch dieses Erfordernis würde eine Beweiserleichterung geschaffen, die den Ermittlungsaufwand der Bundesnetzagentur zur Klärung der Frage, ob ein Marketinggespräch erwünscht gewesen war oder nicht, deutlich einschränken. Verträge, die aufgrund einer Telefonwerbung zustande kommen, sollen ebenfalls erst mit einer schriftlichen Bestätigung nach spätestens zwei Wochen durch den Verbraucher wirksam werden.

Der Bundesrat empfiehlt ferner eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes um einen Tatbestand für eine Ordnungswidrigkeit, der die unerlaubte Nutzung von Kundendaten mit einem Bußgeld belegen würde. Er schlägt auch eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor, wonach der Unternehmer den Verbraucher zukünftig auf die Entgeltlichkeit eines Vertrages und die damit verbundenen Gesamtkosten deutlich hinweisen und der Verbraucher die Kenntnisnahme dieses Hinweises besiegeln muss. (Stefan Krempl)/ (cp)