Bundesregierung hält an Überwachungsbefugnissen fürs BSI fest

Berlin hat den Entwurf zur Novellierung des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gegen Kritik aus den Ländern verteidigt. Von gravierenden Grundrechtseingriffen könne nicht die Rede sein.

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Die Bundesregierung hat ihren Entwurf zur Novellierung des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gegen Kritik aus den Ländern verteidigt. Man teile nicht die Auffassung, dass es sich bei der geplanten Möglichkeit zur automatisierten Auswertung von Protokolldaten aus dem Betrieb der Kommunikationstechnik des Bundes um einen gravierenden Grundrechtseingriff handle, heißt es in der Gegenäußerung (PDF-Datei) Berlins zur Stellungnahme des Bundesrats. Soweit die Daten unverzüglich kontrolliert und danach sofort und spurenlos wieder gelöscht werden, werde die Eingriffsschwelle gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch gar nicht erst überschritten. Zudem bestehe eine klare Zweckbegrenzung auf die Abwehr von Gefahren für die Informationstechnik des Bundes.

Die Regierung hält auch an der geplanten Befugnis für das BSI fest, im Kampf gegen Schadprogramme Telekommunikationsinhalte analysieren zu dürfen. Entsprechende Grundrechtseingriffe seien verhältnismäßig, da umfangreiche materielle und verfahrenssichernde Vorkehrungen getroffen würden. Die Maßnahmen "zielen auch niemals darauf ab, Inhalte der Kommunikation zu erfassen". Es solle allein der Datenverkehr auf Computerschädlinge hin untersucht werden, vergleichbar mit dem Einsatz etwa von Virenscannern. Die Sorge der Länder, dass davon Einschüchterungseffekte für die Nutzer ausgehen könnten, könne man so nicht verstehen.

Nicht folgen will die Bundesregierung auch dem Vorschlag aus dem Bundesrat, dass die Anbieter von Telemediendiensten zum Zweck der Störungsbekämpfung aufgezeichnete Nutzerdaten "unverzüglich" bei Wegfall der Speichervoraussetzungen zu löschen hätten. Ihr eigener Vorschlag zur reinen Zweckbegrenzung der Datenaufbewahrung orientiere sich an den gesetzlichen Bestimmungen für Telekommunikationsanbieter. Es sei unbestritten, dass im Bereich der Telemedien das gleiche Schutzbedürfnis herrsche. Prüfen will Berlin die Anregung der Länder, dass Produkthersteller bei Sicherheitslücken zunächst informiert werden sollen, bevor die Öffentlichkeit gewarnt wird. Zumindest bei besonders schwerwiegenden Gefahren müsse aber eine sofortige Alarmierung der Öffentlichkeit möglich bleiben, um Zeitverluste zu vermeiden.

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(Stefan Krempl) / (jk)