Videothekenverband geht gegen Usenet-Provider vor

Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels hat nach eigenen Angaben eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dem Usenet-Anbieter Usenext die Werbung mit dem Zugang zu Pornographie oder nicht jugendfreien Filmen verbietet.

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Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) hat gegen den nicht unumstrittenen Usenet-Provider Usenext eine einstweilige Verfügung vor dem Münchner Landgericht erwirkt. Mit der Verfügung werde der Betreiberfirma Aviteo Limited untersagt, Usenext "außerhalb geschlossener Internet-Benutzergruppen mit pornographischen Bildern oder auch dem Argument zu bewerben, dass indizierte, beschlagnahmte oder pornographische Filme via usenext.de heruntergeladen werden können", teilte der Verband am Dienstag in Düsseldorf mit.

Für den IVD hat die einstweilige Verfügung auch Bedeutung im Kampf gegen die Verbreitung illegaler Inhalte in den Newsgroups des Usenet. Wenn Anbieter wie Usenext mit dem Zugang zu Musik, Filmen und Pornos werben, argumentiert der Verband, könnten sie sich in der Frage der Verantwortung schwerlich auf die Position zurückziehen, als reiner Zugangsanbieter keine Kenntnis oder Kontrolle über die Inhalte zu haben.

"Wenn nun aber explizit damit geworben wurde, dass Usenext spezielle, unter anderem auch illegale Angebote zum Download bereitstellen kann, wird diese Schutzbehauptung ad absurdum geführt", erklärte IVD-Vorstand Jörg Weinrich in einer Mitteilung. Aviteo war gegenüber heise online zu keiner Stellungnahme bereit, hat die Vorwürfe laut Spiegel Online aber bestritten und rechtliche Schritte angekündigt.

Die Werbepraktiken der Usenet-Anbieter sind nicht nur den Videothekaren ein Dorn im Auge. Auch die Verwertungsgesellschaft GEMA war bereits gegen die Werbung von Usenext vorgegangen, ein anderer Usenet-Anbieter sah sich nach rechtlichen Schritten der GEMA zur Aufgabe gezwungen. Aviteo hatte sich gegen die Vorwürfe der GEMA zur Wehr gesetzt und darauf hingewiesen, als "reiner Wiederverkäufer von Usenet-Zugängen" selbst "keinen Einfluss auf die Inhalte" zu haben.

Dieser Argumentation konnten in anderen Fällen prinzipiell auch einige Gerichte folgen und nahmen Usenet-Provider als Zugangsanbieter von einer Störerhaftung aus. Doch geraten jene Anbieter, die aggressiv gerade mit offensichtlich illegalen Inhalten werben, durch ihre Werbemethoden in die Bredouille. In Hamburg unterlagen einige Provider damit gegen Google, das keine solche Anzeigen schalten wollte. In den USA hat die Musikindustrie die offensiv werbenden Usenet-Provider im Visier.

Im Hinblick auf gerichtlich verfügte Werbeauflagen geraten auch die verschiedenen Modelle der Werbevermarktung im Internet ins Rampenlicht. Die auf unterschiedlichsten Angeboten geschalteten Anzeigen werden in der Regel nicht von den werbenden Unternehmen selbst geschaltet. Dazwischen hat sich eine Vielzahl von Vermarktern und Affiliate-Programmen etabliert, die von den Auftraggebern eingekaufte Werbeeinblendungen auf teilnehmenden Websites realisieren.

Schon im vergangenen Jahr war der IVD gerichtlich gegen Werbung im Umfeld von bestimmten Angeboten vorgegangen. Dem Provider O2 war Verbandsangaben zufolge im Dezember per einstweiliger Verfügung untersagt worden, Werbung auf Tauschbörsen-Portalen zu schalten. Darüber hinaus teilte der IVD mit, das Landgericht München habe dem Zugangsanbieter Kabel Deutschland (KDG) verboten, weiter Werbung auf Websites zu schalten, auf denen jugendgefährdende Filme frei zugänglich seien. Die Branche kämpft derzeit unter dem Banner des Jugendschutzes an verschiedenen Fronten gegen die Gratiskonkurrenz im Netz. (vbr)