Ärzte lehnen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ab

Die Delegierten auf dem 111. deutschen Ärztetag haben der elektronischen Gesundheitskarte "in der bisher vorliegenden Form" eine Abfuhr erteilt.

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  • Detlef Borchers

Auf dem 111. deutschen Ärztetag haben die Delegierten der Ärzteschaft der elektronischen Gesundheitskarte erneut eine Abfuhr "in der bisher vorliegenden Form" erteilt. Die Ablehnung der Ärzte fiel allerdings erheblich milder aus als zunächst angenommen: Ein erster Entschließungsantrag, der den Stopp des gesamten Projektes forderte, wurde in zweiter Lesung entschärft. Anstelle des kompletten Stopps fordern die Ärzte nun eine Neukonzeption unter Berücksichtigung der Prüfsteine, die zuvor in einer Sonderpublikation der Bundesärztekammer veröffentlicht wurden.

Zum Auftakt der Diskussion über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) appellierte der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert in seiner Rede über Telematik und Datenschutz an die Ärzte, die Gesundheitskarte nicht krankzureden. Es sei unlauter und unverantwortlich, wenn Ärzte die Ängste in der Bevölkerung wie bei anderen Ärzten mit unrealistischen Szenarien schürten und die Verängstigung als Gewinn für den Datenschutz feierten. "Ebenso wenig wie Unternehmen wie Microsoft oder Google nur einfach böse sind, ist dies auch nicht bei der Telemedizin pauschal oder einem Großprojekt wie der eGK der Fall. Von Datenschützern kann erwartet werden, dass sie sich die rechtlichen Regelungen und die informationstechnischen Infrastrukturen und Programme genau ansehen und dass sie diese differenziert beurteilen", erklärte Weichert. Als Datenschützer müsse er aber die Regelungen, die für die eGK getroffen wurden, als vorbildlich loben.

Gegen die datenschutztechnisch hervorragende Beurteilung würden die Kritiker nur Argumente vorbringen, die in die Irre führten, so Weichert weiter: "Ob Daten zentral oder dezentral abgelegt sind, ist irrelevant, wenn der Schlüssel für deren Abruf individuell und damit dezentral in den Händen der Ärzte und der Patienten liegt. Und genau so ist es gesetzlich geregelt: Der Schlüssel für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte oder das elektronische Rezept ist die Kombination der Patienten- und der Arztkarte, wobei allein der Besitz der Karten nicht genügt, nötig ist außerdem bei den meisten Datenfeldern die Kenntnis einer PIN."

Die PIN-Problematik, die gerade im Heimatland des Datenschützers zum Abbruch der Kartentests führte, ist für Weichert dabei eine vorübergehende Angelegenheit. "Je mehr die Patienten mit der Telematik ihre eigenen Erfahrungen machen, um so bewusster wird auch deren Umgang damit sein. Hierbei bedürfen die Patienten selbstverständlich der Unterstützung." Dabei solle dem Arzt als PIN-Treuhänder eine besondere Rolle zukommen: "Ist die Medienkompetenz der Patienten defizitär, so muss der Arzt diesen unterstützen, fehlt sie, aus welchen Gründen auch immer, so muss der Arzt die Aufgaben eines Datentreuhänders übernehmen."

Als zweiter Referent sprach sich ein weiterer Schleswig-Holsteiner für die eGK aus. Landesärztekammer-Chef Franz-Joseph Bartmann betonte in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Arbeitskreises Telematik die Risiken der Nicht-Beschäftigung mit dem Thema elektronische Gesundheitskarte. Ärzte, die nicht fit für die EDV der Zukunft seien, können nach Bartmann von der technischen Entwicklung überholt werden. Diese sei längst weiter als die rasant ansteigende Diskussion um die Gesundheitskarte und längst bei der Patientenakte angelangt, die von der Industrie als Standard vorgegeben werde.

Damit seien die Patientenakten aber sehr problematisch: "Die Einwände und Bedenken im Hinblick auf die Sicherheit des Datentransfers und der Datenspeicherung sind nämlich bei der Form der bisher von der Industrie eingesetzten Patienten- und Gesundheitsakten durchaus gerechtfertigt. Sie bedienen sich in aller Regel zum Datentransfer des öffentlichen Internets, und die Daten liegen häufig unzureichend oder gänzlich unverschlüsselt auf externen Servern", sagte Bartmann.

Gegen diese Entwicklung müssen die Ärzte Bartmann zufolge alternative Positionen aufzeigen, etwa bei der USB-Technik: "Wir fordern die Prüfung alternativer Speichermedien in der Hand des Patienten, wobei auch diese Produkte anscheinend auch nicht ohne parallele Speicherung der Daten auf externen Servern auskommen." Auch sei die Botenfunktion des Patienten bei der von vielen favorisierten USB-Stick-Variante nicht ohne sicherheitstechnische Brisanz für Arzt und Patient. Das ließe sich aber prüfen, meint Bartmann.

Ungeachtet der Forderungen nach Alternativen erklärte Bartmann den beginnenden Basis-Rollout der Gesundheitskarte als schlichten Ersatz der herkömmlichen Krankenversicherungskarte. Er machte dabei auf die völlig ungeklärte Kostensituation aufmerksam: "Die Kosten für die Chip-Karte an sich, die jetzt im Basis-Rollout zur Ausgabe kommt, betragen nur einen kleinen Teil der zurzeit kursierenden Summen für das Gesamtprojekt, die vermutlich in der Tat höher als 1,4 Milliarden Euro liegen werden." Die Ärzteschaft dürfe nicht mit diesen Kosten belangt werden, wenn sie weiterhin die Einführung der medizinischen Telematik kritisch begleiten soll.

Durch die Annahme der modifizierten Position der Bundesärztekammer in zweiter Lesung haben die schärfsten Kritiker der Gesundheitskarte ihre Forderung nach einem Stopp des Gesamtprojektes nicht durchsetzen können. Mit der teilweise sehr emotional geführten Diskussion in Ulm sehen sie sich aber in ihrer Ansicht bestätigt, dass die Gesundheitskarte eine Krankheitskarte ist, und wollen ihre Kampagne fortsetzen. So ruft die freie Ärzteschaft zum kommenden Samstag zur Teilnahme am bundesweiten Aktionstag gegen die zentrale Datenspeicherung auf.

Siehe dazu auch den Online-Artikel in c't – Hintergrund mit Links zur aktuellen und bisherigen Berichterstattung über die elektronische Gesundheitskarte und die Reform des Gesundheitswesens:

(Detlef Borchers) / (anw)