Android: Was Google von Samsung und HTC verlangt

Aus jetzt veröffentlichten Verträgen zur Android-Lizenz geht hervor, was Smartphone-Hersteller Google für die Nutzung des Warenzeichens zusagen müssen. Die Bindung an den Internetkonzern scheint enger zu sein, als er bisher zugab.

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Von
  • Christian Kirsch

Im September 2011 hatte Googles Chef Eric Schmidt vor dem US-Kongress ausgesagt (PDF-Dokument), Hersteller von Android-Smartphones müssten die eigene Suchmaschine nicht als Default festlegen. Vom US-Professor Benjamin Edelman jetzt veröffentlichte Dokumente deuten daraufhin, dass der Internetkonzern durchaus von Hardware-Produzenten das Installieren seiner Software verlangt. Dazu gehört auch das Voreinstellen seiner Suche.

Edelman zeigt die Verträge, die Google mit HTC (PDF-Dokument) und Samsung (PDF-Dokument) in den Jahren 2010 und 2011 geschlossen hat und die inzwischen ausgelaufen sind. Diese "Mobile Application Distribution Agreements" (MADA) verpflichten die beiden Firmen, ihre Smartphones mit kompletten Paketen aus Google-Anwendungen auszuliefern. Dazu gehören unter anderem Google Search, Maps, YouTube, Calendar, Gmail, Talk und der App-Store Play. Es gilt eine "Alles oder nichts"-Regel: Die Hardware-Produzenten müssen stets sämtliche vorgeschriebenen Apps liefern. Das hauseigene Search muss als Default für sämtliche Websuchen eingestellt und zusammen mit der Play-App spätestens auf dem zweiten Bildschirm zu sehen sein.

Die Bindung an Googles eigene Apps ist Voraussetzung dafür, dass HTC und Samsung ihre Smartphones mit dem Markenzeichen "Android" schmücken dürfen. Edelman sieht darin eine Einrschränkung des Wettbewerbs, da die Firmen keine Möglichkeit haben, etwa Gmail durch eine andere Mail-Anwendung zu ersetzen. Er weist am Anfang seines Beitrags darauf hin, dass er Google-Konkurrenten wie Microsoft berät.

Seit einem guten halben Jahr prüft die EU die Lizenzbedingungen von Android auf mögliche Wettbewerbsverletzungen. Google sieht sein Mobilbetriebssystem als offene Plattform, die Konkurrenz fördere. Die EU-Untersuchung geht unter anderem auf eine Beschwerde Nokia und Microsoft bei der Kommission zurück.

Die beiden jetzt veröffentlichten Dokumente waren im Prozess zwischen Oracle und Google um mögliche Patent- und Urheberrechsverletzungen durch Android vorgelegt worden. Sie sind jedoch nicht in den online zugänglichen Gerichtsakten enthalten und mit dem Vermerk "vertraulich, nur für Anwälte" versehen. Edelman zufolge wurden die Verträge in den öffentlichen Gerichtssitzungen verwendet und sind in den Papierakten des Verfahrens allgemein zugänglich. (ck)