Telekom holt Datenschutzexperten zur Aufklärung der Spitzelaffäre (Update)

Vorstandschef René Obermann präsentierte heute in Berlin den ehemaligen BGH-Richter Gerhard Schäfer, der als unabhängiger Fachmann an der Aufklärung der Spitzelaffäre mitwirken und "unmittelbar" an den Telekom-Vorstand berichten soll.

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  • dpa

Der Chef der Deutschen Telekom, René Obermann, holt sich zur Aufklärung des Spitzelskandals in seinem Unternehmen den Datenschutzexperten Gerhard Schäfer. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof (BGH) soll als unabhängiger Fachmann für die Telekom ein neues Sicherheitskonzept erarbeiten. Darauf haben sich Obermann und Schäfer am heutigen Freitag in Berlin verständigt.

Schäfer soll den Vorstand der Telekom "unmittelbar unterrichten", teilte die Telekom mit. Zusammen mit dem Vorstandsbeauftragten der Konzernsicherheit, dem ehemaligen Vizechef des Bundeskriminalamtes (BKA) Reinhard Rupprecht, soll er nach Angaben des Konzerns "die Telekom-internen Untersuchungen zum missbräuchlichen Zugriff auf Telefon-Verbindungsdaten prüfen".

Wie Schäfer auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz zusammen mit Obermann mitteilte, wolle er einen eigenen Stab einrichten und sich "ein Bild über die Sachlage" verschaffen. Er wolle ein Datensicherheitskonzept für die Deutsche Telekom entwickeln und dieses bis zur Einführung begleiten. Zunächst wolle er nach Schwachstellen im System suchen. Er kenne die Vorwürfe bisher nur aus Presseveröffentlichungen, sagte Schäfer.

Update:

Nur selten werden Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) in der breiteren Öffentlichkeit sichtbar, schon gar nicht im Ruhestand. Doch Gerhard Schäfer rückt nun bereits zum zweiten Mal seit seiner Pensionierung im Jahr 2002 in den Blickpunkt. Für die Telekom soll er sich an der Aufarbeitung der Affäre um die Bespitzelung von Managern und Journalisten beteiligen. Ein Geschäft, in dem sich der 70-Jährige auskennt: Im Mai 2006 hatte sein Bericht Furore gemacht, den er im Auftrag des Parlamentarischen Kontrollgremiums angefertigt hatte – es ging um die Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst.

In seinen insgesamt 13 Jahren am BGH hatte sich der gelernte Strafrechtler zu einer der prägnantesten Figuren am Karlsruher Gericht entwickelt. 1996 übernahm der liberale Schwabe den Vorsitz des 1. Strafsenats und führte dort eine ganze Reihe öffentlichkeitswirksamer Verfahren. Unter seiner Ägide erklärte der Senat den "Lügendetektor" zum ungeeigneten Beweismittel und mahnte mehr Transparenz bei Gutachten in Missbrauchsprozessen an. Zudem stufte der Senat die via Internet aus dem Ausland verbreitete "Auschwitz-Lüge" erstmals als strafbar ein.

1937 in Stuttgart geboren, begann der promovierte Jurist seine Laufbahn nach einem kurzen Intermezzo als Rechtsanwalt in der baden- württembergischen Justiz. 1968 wurde er ans Amtsgericht Stuttgart und 1972 ans Landgericht berufen, zwei Jahre später wurde er dort zum Vorsitzenden Richter ernannt. In Fachkreisen gilt der Autor zahlreicher Fachbücher und Kommentierungen als ausgewiesener Experte, namentlich für strafprozessuale Probleme und Fragen der Strafzumessung. Das Publikum in seinen Prozessen schätzte den offenen Stil seiner Verhandlungen – die er nicht nur mit Paragrafenkenntnis, sondern auch mit menschlichem Urteilsvermögen führte.

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(dpa) / (vbr)