Knatsch in der EU-Kommission über Google-Kartellverfahren

Vor knapp zehn Tagen sah es so aus, als würde sich die EU-Kommission im Kartellrechtsstreit mit Google einigen. Doch nun wird berichtet, dass die Meinung darüber in der Kommission nicht einhellig ist.

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In der EU-Kommission gibt es offenbar unterschiedliche Ansichten über den Fortgang des Kartellverfahrens gegen Google. Nachdem sich Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia vor knapp zehn Tagen bereit erklärte, den Streit beizulegen, setzt es nun Kritik von Kollegen. So haben sich Justizkommissarin Viviane Reding und Binnenmarktskommissar Michel Barnier in einer Sitzung unzufrieden über Almunias Vorgehen gezeigt, berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf anonyme Quellen.

Es habe eine lange Diskussion gegeben, die gezeigt habe, dass es noch einige Bedenken und Fragen gibt, sagte demnach Barnier. Die Arbeit sei noch nicht beendet. Ähnlich wird Energiekommissar Günther Oettinger von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zitiert: "Das ist noch lange nicht entschieden." Die Kommission behandle die Angelegenheit weiter "ergebnisoffen".

Nach Googles jüngsten Zugeständnissen im Kartellverfahren um die Suchmaschine hatte Almunia gesagt, er "glaube, dass diese Vorschläge auf die Bedenken der EU-Kommission eingehen". Nun wird ihm aber laut Bloomberg angelastet, dass er Googles Vorschläge nicht von Konkurrenten des Suchmaschinenbetreibers prüfen ließ und sich nicht mit seinen Kommissionskollegen abgesprochen hatte, bevor er an die Presse trat. Die Kommissare seien in den vergangenen Wochen von Lobbyisten, die gegen die Einigung mit Google sind, stark bearbeitet worden.

Die EU-Kommission hatte 2010 nach Beschwerden anderer Unternehmen ein Kartellverfahren eingeleitet, weil sie Google verdächtigten, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen und andere Suchdienst-Anbieter zu benachteiligen. Künftig will der Konzern Links zu alternativen Angeboten deutlich sichtbarer anzeigen. Google garantiert, beim Suchergebnis neben eigenen Spezialservices zum Beispiel für Waren, Hotels oder Restaurants stets auch drei Konkurrenzangebote anzuzeigen, und zwar in einer Weise, wie Google auch eigene Angebote anzeigt. (anw)