Geplantes BKA-Gesetz als "Panoptikum der Überwachung" kritisiert

Die Opposition, Datenschützer und Wirtschaftsverbände haben die vom Bundeskabinett beschlossenen umfassenden Befugniserweiterungen für das Bundeskriminalamt gerügt, während Schäuble das Vorhaben verteidigt.

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Vertreter der Opposition, Datenschützer und Wirtschaftsverbände haben die vom Bundeskabinett beschlossenen umfassenden Erweiterungen der Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorabwehr scharf gerügt. Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, sprach von einem "Panoptikum der Überwachung". Von Rasterfahndung über Späh- und Lauschangriffe bis hin zur heimlichen Online-Durchsuchung: Das BKA werde mit dem Kabinettsentwurf (PDF-Datei) zur "Super-Spitzel-Behörde" ausgebaut.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, beklagte an diesem "schwarzen Tag für die Menschenrechte" die geplante "Umwandlung des BKA in ein deutsches FBI". Heftige Proteste auch von den Linken: Fraktionsvize Wolfgang Neskovic befürchtet, dass mit der noch vom Bundestag zu beratenden Novelle erstmals wieder auf deutschem Boden eine Sicherheitsbehörde in die Lage versetzt werde, "sowohl über sämtliche Befugnisse eines Geheimdienstes als auch der Polizei zu verfügen". So werde "eine zentrale Lehre aus der Erfahrung der NS-Zeit über Bord geworfen".

Ähnlich äußerten sich Claudia Roth und Malte Spitz aus dem Vorstand der Grünen: "Besonders heikel ist der Umbau der Sicherheitsarchitektur, den das Gesetz vorsieht: Das Bundeskriminalamt wird zur Superbehörde mit geheimdienstlichen Kompetenzen ausgebaut." Generell habe die Bundesregierung mit dem Gesetz, das neben der neuen Lizenz für die Ausforschung von IT-Systemen etwa auch die Rasterfahndung ausweite, einen "Best-of-Katalog" des Überwachungsstaats produziert. BKA-Chef Jörg Ziercke will von derlei Vorwürfen aber nichts wissen. Auch SPD-Innenpolitiker sehen in einigen Punkten noch Korrekturbedarf.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erhob ebenfalls "erhebliche datenschutzrechtliche" Bedenken. Das BKA solle trotz seines eingeschränkten Aufgabenbereichs bei der Prävention mehr Befugnisse erhalten, als den einzelnen Landespolizeien zur Erfüllung ihrer eigenen Gefahrenabwehraufgaben zustünden. Es sei daher zweifelhaft, ob die Einräumung so weitgehender neuer Kompetenzen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trage. Als "unzureichend" bezeichnete Schaar die vorgesehenen Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlichen Eingriffsmaßnahmen.

Piltz hat vergleichbare konkrete Einwände. Als "vollkommen inakzeptabel" bezeichnete sie die geplante Möglichkeit für das BKA, in Wohnungen Kameras ohne strikte Regelung zum Schutz der Intimsphäre der Betroffenen anzubringen. Bei der Klausel zu Online-Razzien würden zudem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten. Weder sei entgegen früherer Verlautbarungen aus Bundesministerien explizit verboten, zur Installation der Überwachungsprogramme Wohnungen zu betreten, "noch ist der Kernbereichsschutz so ausgestaltet, dass die unantastbare Menschenwürde geschützt wird".

Der Kabinettsbeschluss lässt auch laut August-Wilhelm Scheer, Präsident des Branchenverbands Bitkom, "wichtige Fragen offen". Der Umfang heimlicher Zugriffe auf Computer durch den Staat sei nicht klar geregelt. Es sei nicht eindeutig, ob nur der PC eines Verdächtigen ins Visier der Ermittler geraten dürfe oder auch der Zentralrechner seines E-Mail-Anbieters. Eine Durchsuchung von Servern der in Deutschland tätigen E-Mail-Anbieter lehnte Scheer ab, da jeder Nutzer einfach auf ausländische Provider ausweichen könne. Zudem fordert der Verband höhere Hürden bei der Anordnung einer Online-Razzia. Nach dem Gesetzentwurf sei dafür zwar eine Richtergenehmigung nötig. Bei Gefahr im Verzug könne aber das BKA vorläufig selbst entscheiden. Laut Scheer sollte aber auch bei Eile "zumindest die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich sein".

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verteidigte die Vorlage einmal mehr mit Rückendeckung der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sie diene "unserer Aufgabe", die rechtsstaatlich verbürgte Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, sagte der CDU-Politiker in einer Fragestunde des Bundestags. Das der Entwurf zur Gefahrenabwehr tiefere Eingriffe in die Grundrechte vorsehe als zur Strafverfolgung und diese teils nicht allein an ganz konkrete Gefahren für höchste Rechtsgüter geknüpft seien, sei dem Charakter des internationalen Terrorismus in seiner schwer fassbaren "Konkretheit und Abstraktheit" zugleich geschuldet. Genauere Formulierungen seien nicht möglich.

Den Vorwurf des ungenügenden Kernbereich versuchte der Minister mit einem Vergleich der entsprechenden Vorkehrungen bei der Telekommunikationsüberwachung zu kontern. Wenn der Kernbereich dort allein berührt sein könne, müsse das Mithören eingestellt und technisch aufgezeichnet werden. Über die Verwertbarkeit des dabei anfallenden Materials habe ein Richter zu entscheiden. Bei der verdeckten Online-Durchsuchung "gehen wir nur technisch vor", erläuterte Schäuble. Deswegen verlange der Entwurf zunächst eine Sichtung durch zwei BKA-Beamte. Sollten diese Hinweise auf kernbereichsrelevante Daten finden, müssten sie diese einem Richter vorlegen. So sei die Situation letztlich dieselbe wie beim Abhören. (Stefan Krempl) / (vbr)