Netzneutralität: Erst einmal abwarten

Eine Vorabregulierung zur Gleichberechtigung der Dienste im Netz hielten Experten auf einer Tagung des Hamburger Hans-Bredow-Instituts für nicht erforderlich. Erst solle die Entwicklung des Marktes abgewartet werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 12 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Monika Ermert

Experten halten Gesetze zur Durchsetzung der Netzneutralität auf dem deutschen Markt noch nicht für nötig. Darüber waren sich Medienjuristen bei der Tagung Chancengleichheit für Content auf den Netzen und Plattformen am Hamburger Hans-Bredow-Institut einig.

Laut einer Studie sei es bislang nur in Singapur und den USA zu tatsächlicher Diskriminierung durch Netzbetreiber gekommen sei, sagte der Wirtschaftswissenschaftler Ingo Vogelsang von der Universität Boston. Vogelsang bezeichnete die Debatte um die Netzneutralität als einen Ausdruck der Geburtswehen eines neuen Marktgefüges, in dem Infrastrukturbetreiber, Inhalteanbieter und neue Teilnehmer wie Google um Marktmacht ringen. Eine Regulierung des Suchmaschinenriesen ist für manchen Medienjuristen dabei auch eine Möglichkeit, für mehr Neutralität zur sorgen.

Die Differenzierung der Dienstequalität (Quality of Service, QoS) für verschiedene Angebotstypen durch die Netzprovider könne vom Regulierer nicht von vornherein ausgeschlossen werden, meint Vogelsang. Die unterschiedlichen Qualitätsanforderungen verschiedener Dienste, die bislang in jeweils eigenen Netzen (PSTN, ISDN, IP) zu Hause waren, sollten im konvergenten Netz fortbestehen. Netzneutralität würde im Extremfall bedeuten, "dass sich die überkommene Internetphilosophie überall durchsetzt". Vogelsang hält das für "indiskutabel". Wenn zwischen Diensten gleichen Typs unterschieden und etwa eigene Angebote vom Netzbetreiber bevorzugt werden, tritt allerdings der in den USA aufgetretene Konfliktfall ein.

Laut Frank Schmidt, Leiter für Regulierungsfragen, ist man bei T-Home noch nicht so weit, im eigenen Netz eine umfängliche Qualitätsdifferenzierung vorzunehmen. "Wir können das noch nicht exekutieren", erklärte Schmidt. Er pflichtete Vogelsang in der Ablehnung einer vorauseilenden Regulierung bei, die nach dem Motto verfahre, "alles was man dem Monopolisten zutraut, muss von vornherein ausgeschlossen werden."

Gleichzeitig widersprach Schmidt der Auffassung, dass Bandbreite kein knappes Gut sei. Die Erfahrung lehre, dass neue Kapazitäten immer wieder sofort aufgebraucht würden. Daher treffe man mit einer Verpflichtung zur völligen Neutralität gerade die falschen. Telefoniedienste, die höhere Ansprüche an die Bandbreite hätten, würden dann möglicherweise auf der Strecke bleiben. Statt einer Einheitsflatrate, so Schmidt, die "Mitverursacher mancher Übel" sei, bedürfe es in Zukunft voraussichtlich unterschiedlicher Tarife.

Dagegen hatte auch Wolf Osthaus von Ebay im Prinzip nichts einzuwenden. Osthaus gab sich allerdings skeptisch, dass allein das bestehende Wettbewerbsrecht Diskriminierung vermeiden werde. "Was wir brauchen sind Mindestanforderungen", forderte Osthaus, damit das Internet "nicht zu einer Rumpelwiese verkommt". Osthaus geht davon aus, dass beim Machtkampf zwischen Inhalteanbietern und Infrastrukturbetreibern nicht die großen Unternehmen wie Google oder eBay Schwierigkeiten haben werden, sondern kleine, neu an den Start gehende Anbieter.

Wenig zufrieden sind viele Fachjuristen bislang mit dem Versuch der Landesgesetzgeber, im aktuellen 10. Rundfunkstaatsvertrag das Problem der Plattformneutralität anzupacken. Vertreter der Landesmedienanstalten räumten ein, dass man dabei weiter nachbessern wollen. Den unterschiedlichen Qualitäten von Plattformen soll nun etwa in einer nächste Woche diskutierten Satzung Rechnung getragen werden: außerdem diskutiert man das Thema für die kommenden Änderungen des Staatsvertrags. Die Privilegierung von Rundfunk solle auch in Zukunft Bestand haben, auch wenn der Rundfunkbegriff dann möglicherweise enger definiert werden müsse. Must-Carry-Regeln für bestimmte Inhalte auch auf IP-basierten Plattformen ist für manche Juristen dabei auch ein Muß.

Mit Blick auf die vielleicht machtvollste Plattform im Netz, die Suchmaschine Google, erklärte Nico van Eijk in Hamburg eine künftige Regulierung für "wohl unverzichtbar". Der Jurist von der Uni Amsterdam sieht Datenschutz sowie Meinungs- und Informationsfreiheit durch Google gefährdet. Van Eijks schlug einen nicht öffentlichen, aber externen Audit für den Suchalgorithmus vor, um Manipulationen von Sucheinträgen zu verhindern. (Monika Ermert) / (vbr)