EU-Datenschutzreform: "Nacht der langen Messer" steht noch aus

"Wir können nicht einfach durchmarschieren." Damit erklärte Hans-Heinrich von Knobloch aus dem Bundesinnenministerium, warum sich die Datenschutzreform im EU-Rat verzögert.

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Deutschland sei während der laufenden EU-Datenschutzreform zum Kompromiss "gezwungen", erklärte Hans-Heinrich von Knobloch, Leiter der Verfassungsrechtsabteilung im Innenressort, auf einer Veranstaltung der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz in Berlin. Vor allem verglichen mit Großbritannien gebe es über das seit Jahren laufende Projekt unterschiedliche kulturelle Vorstellungen. Es müssten aber alle Länder mitgenommen werden, da die Bestimmungen sonst nicht durchsetzbar seien.

Gerrit Hornung, Judith Rauhofer, Peter Schaar, Jan-Philipp Albrecht, Hans-Heinrich von Knobloch (v.l.)

(Bild: Stefan Krempl)

Über die anhaltende Uneinigkeit im Rat enttäuschte Beobachter blendeten aus, dass die angestrebte Verordnung in verschiedenen Punkten noch grundsätzlich und an anderen handwerklich anzugehen sei, sagte von Knoblauch. Das Innenministerium habe sich immer für eine Harmonisierung "im Bereich der Wirtschaft" ausgesprochen, da diese – abgesehen von der NSA – "in ganz anderer Weise als der Staat Daten akkumulieren kann". Für den öffentlich-rechtlichen Bereich sei dagegen mehr Flexibilität gefragt.

Neben Deutschland seien zudem noch 27 andere Mitgliedsstaaten Akteure, von denen viele "erhebliche Probleme" mit den bisherigen Entwürfen hätten, führte von Knobloch aus. "Am Ende wird gehauen und gestochen", kündigte er an. Der Rat werde zu dieser "Nacht der langen Messer" aber vor der Sommerpause wohl nicht mehr kommen. Entscheidender sei das Eckdatum, dass die neue Digitale Agenda der EU einschließlich der Datenschutzreform bis 2015 fertig werden solle.

Jan-Philipp Albrecht, Verhandlungsführer des EU-Parlaments für die Datenschutz-Grundverordnung, machte deutlich, dass das EU-Parlament nicht dafür stimmen werde, wesentliche Teile der Reform auszugliedern. Die Volksvertreter, die ihre Position vorigen Monat festgezurrt hatten, wollten eine einheitliche, sektorenübergreifende Regelung, da Informationen von Unternehmen häufig bei Behörden landen und andersherum. Es gelte, das Grundrecht auf Datenschutz überall in der EU besser zu schützen und so international Standards auszuhandeln.

Präzisierungen beim Spielraum für den Verwaltungsbereich hielt Gerrit Hornung, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Passau, für nötig. Der Rat dürfe das Paket aber nicht wieder aufschnüren, da der Reformbedarf "mit Händen zu greifen ist". Ein Gesetz sei auch kein Verwaltungsakt, sondern müsse angewandt und konkretisiert werden. "Zurück auf Los" dürfe daher nicht das Motto der Suche nach einem möglichen Plan B bei dem Vorhaben lauten.

Sollte das Projekt scheitern, wäre das ein Desaster für Europa und die Privatsphäre seiner Bürger, warnte der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die EU müsse die Initiative umsetzen, sekundierte ihm der Konzerndatenschutzbeauftragte der Deutschen Telekom, Claus Ulmer. Sonst mache sie sich vor US-Internetkonzernen wie Google lächerlich.

Die Bundesregierung verkaufe die Bürger vieler anderer Mitgliedsstaaten wie Großbritannien, die "keine datenschutzrechtliche Grundversorgung" hätten, sagte Judith Rauhofer, IT-Rechtsexpertin an der Universität Edinburgh. Dort habe der freie Datenfluss Vorrang gegenüber Individualrechten, es sei in diesem Bereich "sehr viel von Praktikabilität und Unternehmensfreundlichkeit die Rede". Juristen gingen davon aus, dass die bestehende EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 in bis zu elf Artikeln auf der Insel nicht ordnungsgemäß umgesetzt sei. Gesetze könnten dort aber "nicht wirklich juristisch überprüft werden", Verfassungsbeschwerden seien nicht möglich.

Der Berliner Anwalt Niko Härting monierte dagegen, dass eine "Modernisierung" des Datenschutzrechts kein ernsthaftes Anliegen der Reform sei. 30 Jahre Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürften zudem "nicht ohne Grund preisgegeben" werden. (anw)