US-Startup Uber darf in Berlin und Brüssel keine Fahrten mehr vermitteln

Das US-Startup Uber darf nach Gerichtsbeschlüssen in Berlin und Brüssel keine taxiähnlichen Dienste mit der eigenen App mehr anieten. Das Unternehmen kritisierte, deutsche Gesetze zur Personenbeförderungen stammten noch aus Vor-Internet-Zeiten.

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Der US-amerikanische Mitfahr- und Limousinenservice Uber gerät in Europa unter Druck: In Berlin erwirkte ein Taxiunternehmer eine Einstweilige Verfügung gegen die Vermittlung von "taxiähnlichem Verkehr" durch die Uber-App (Az 15 O 43/14). In Brüssel untersagte ein Gericht den Betrieb des Ridesharing-Dienstes UberPOP.

"Taxiähnlicher Verkehr mittels Smartphone-App im Bundesland Berlin": Ridesharing-Dienst Uber bekommt in der Hauptstadt Probleme.

(Bild: Uber Technologies, Inc.)

In Deutschland ist Uber bislang in Berlin und München aktiv. Das Unternehmen vermittelt einerseits Fahrgäste an Limousinen mit Chauffeur, die in der Regel selbständig sind und einen Personenbeförderungsschein haben, rechtlich also in die Kategorie "Mietwagen mit Fahrer" fallen. Neu dazu gekommen ist ein UberPOP genannter Mitfahrdienst (Ridesharing), bei dem private Autobesitzer mittels der App Fahrten auf Zuruf übernehmen.

Die Berliner Taxi-Vereinigung hat eine Einstweilige Verfügung erwirkt, derzufolge es Uber verboten ist, "im Bundesland Berlin mittels der Smartphone App Uber taxenähnlichen Verkehr zu betreiben". Das Gericht sieht einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. Die Fahrer hielten sich im Stadtgebiet für neue Aufträge bereit, statt – wie für Mietwagen vorgeschrieben – zur Betriebsstätte zurückzukehren.

Bei Uber übernimmt die App die Aufgabe einer Taxizentrale: Sie vermittelt Fahrgäste an freie Fahrzeuge im Stadtgebiet. Das deutsche Recht erlaubt die freie Fahrgastaufnahme aber nur lizensierten Taxis. Mietwagen mit Fahrer müssen zwischen den Fahrten an ihren Betriebssitz zurückkehren. Ausnahme: Ein neuer Auftrag ist inzwischen am Betriebssitz eingegangen und wurde "fernmündlich" an den Fahrer vermittelt. Inwiefern das für Uber gilt, müssen jetzt wohl die Gerichte klären.

Wie Taxifahrer müssen auch Mietwagenchauffeure in Deutschland einen gültigen Personenbeförderungsschein besitzen. Zudem gibt es besondere Versicherungen für Fahrzeuge, die für Personentransport eingesetzt werden. Bei UberPOP hingegen gibt es keine besonders hohen Anforderungen an die Fahrer: Sie müssen lediglich 21 Jahre alt sein, ein eigenes Auto und einen gültigen Führerschein haben sowie ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können.

Europa-Chef Pierre-Dimitri Gore-Coty sagte der Berliner Zeitung, Uber werde gegen die Verfügung vorgehen und den Dienst weiter anbieten. Zugleich wolle das Unternehmen den Dialog mit der Politik suchen. "Es macht weder für den Kunden noch für den Fahrer Sinn, zwischen Aufträgen die Garage anzufahren. Die Gesetze zur Personenbeförderung in Berlin stammen größtenteils aus einer Zeit, als es noch kein Internet gab", sagte Gore-Coty.

In Belgien wurde UberPOP von einem Gericht gestoppt, berichtet die Zeitung De Tijd. Ein örtlicher Taxiunternehmer hatte gegen das gerade erst gestartete Angebot geklagt. Das Gericht untersagte den Dienst, weil die Uber-Fahrer keine Taxilizenz besäßen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von 10.000 Euro. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes regte sich in einem Blogeintrag über die Entscheidung des Gerichts auf und behauptete, es gehe hierbei lediglich um den Schutz eines "Taxi-Kartells". (tiw)