Bürgerrechtler: Verfassungsgericht bei Vorratsdatenspeicherung gründlicher als die Politik

Aus einem Fragenkatalog, den das Bundesverfassungsgericht an Experten geschickt hat, schließt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dass die Richter mögliche Gefahren der Vorratsdatenspeicherung sehen.

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Das Bundesverfassungsgericht hat Experten, Verbänden und Datenschutzbeauftragten einen Katalog mit 13 Fragen zur Vorratsdatenspeicherung zugeschickt. Das geht aus einer Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hervor. Die zwölf befragten Experten sollen sich demnach unter anderem dazu äußern, inwieweit die Vorratsdatenspeicherung die Bewegungen von Handynutzern und Lkw-Fahrern erfasst, wozu die Aufzeichnungen sonst genutzt werden könnten, welche Straftatbestände ohne Vorratsdatenspeicherung nicht verfolgt werden könnten und ob sich missbräuchliche Zugriffe verhindern lassen.

Der Arbeitskreis, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, ist Initiator einer "Massenbeschwerde" gegen die seit dem 1. Januar 2008 geltende Verpflichtung zum verdachtsunabhängigen Vorhalten von Verbindungsdaten. Er schließt aus den Fragen des Gerichts, dass es die Gefahren sieht, die aus der Vorratsdatenspeicherung für andere Zwecke erwachsen könnten. "Die Gründlichkeit, mit der das Gericht vorgeht, hätten wir indes bereits von Regierung und Parlament erwartet", kommentiert Marcus Cheperu vom AK Daten.

Dem Bundesverfassungsgericht liegt nach Angaben des AK Vorrat nun eine Statistik (PDF-Datei) des Bundesjustizministeriums vor, nach der die Polizei von August 2008 bis Februar 2009 in 1946 Ermittlungsverfahren anlasslos gespeicherte Telekommunikationsverbindungs- und -positionsdaten angefordert habe. Diese Zahlen lassen nach Meinung der Datenschutzaktivisten nicht auf einen Bedarf nach der Vorratsdatenspeicherung schließen, da die Statistik die Relevanz der Vorratsdaten für den Verfahrensausgang nicht erfasst. "Im Übrigen werden jährlich über 6 Millionen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nur in 0,1 Prozent dieser Verfahren werden überhaupt Vorratsdaten angefordert", ergänzt Patrick Breyer vom AK Vorrat.

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(anw)