„Zensurheberrecht“: Verklag den Staat!

Kann der Staat die Veröffentlichung von Informationen verhindern, indem er auf sein Urheberrecht pocht? Open-Data-Aktivisten kündigten auf der re:publica an, das nun auf die Probe zu stellen.

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Von
  • Torsten Kleinz

Im Streit um die Veröffentlichung eines internen Gutachtens zur Zulässigkeit von Sperrklauseln bei der Europawahl geht die Plattform Frag den Staat auf Konfrontationskurs. Wie Stefan Wehrmeyer am Mittwoch auf der Konferenz re:publica bekannt gab, hat die Open Knowledge Foundation Deutschland Klage gegen die Bundesregierung eingereicht.

Frag den Staat – oder verklag ihn, wenn er nicht antworten will.

(Bild: Screenshot)

Die Plattform unterstützt Bürger bei dem Beantragen von Akteneinsichten und veröffentlicht erhaltene Dokumente im Netz. Im Dezember 2013 hatten die Aktivisten ein internes Gutachten des Innenministeriums auf die Plattform gestellt, das sie mit der Auflage erhalten hatten, es nicht zu veröffentlichen. Das Bundesinnenministerium reagierte mit einer Abmahnung. Begründung: Die Veröffentlichung verstoße gegen das Urheberrecht. Bei Frag den Staat zeigte die Abmahnung keine Wirkung: „Wir haben das Dokument selbstverständlich online gehalten“, erklärt Wehrmeyer in Berlin.

In dem Gutachten geht es um Prozenthürden bei der Europawahl: Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Klausel im deutschen Europawahlrecht gekippt hatte, führte der Bundestag 2013 ein neues Wahlrecht mit einer Drei-Prozent-Hürde ein. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Prozentklausel grundsätzlich nicht zulässig ist. Der Ansicht ist auch das Bundesverfassungsgericht, das im Februar auch die neue Drei-Prozent-Regelung kassiert hat.

Inzwischen haben die Aktivisten auch die Abmahnung und das Antwortschreiben auf einer Webseite mit dem provokanten Titel Zensurheberrecht veröffentlicht. Doch obwohl sich Frag dem Staat der Löschungsaufforderung widersetzt hatte, geschah in den letzten Monaten nichts weiter. Deshalb hat die Open Knowledge Foundation nun negative Feststellungsklage eingereicht, um die eigenen Anwaltsgebühren vom Innenministerium einzufordern.

Statt nur um die Kosten geht es den Aktivisten jedoch um die Grundsatzfrage, ob eine Regierung die Veröffentlichung unangenehmer Informationen mit Hilfe des Urheberrechts unterbinden kann. So war die Bundesregierung auch gegen die WAZ-Mediengruppe vorgegangen, die Geheimakten zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan veröffentlicht hatte. Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Denn formell kennt das Urheberrecht – im Gegensatz zu anderen Veröffentlichungsgesetzen – keine Abwägung mit der Meinungsfreiheit. „Die Gerichte sehen das durchaus unterschiedlich“, sagt Ansgar Koreng, der die Open Knowledge Foundation im Rechtsstreit vertritt.

Über die Klage hinaus bemühen sich Open-Data-Aktivisten um Gesetzesänderungen, die amtliche Werke generell von urheberrechtlichem Schutz befreien. So haben mehrere Bundesländer bereits Schritte eingeleitet ihre eigenen Daten unter freien Lizenzen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus arbeitet Wikimedia Deutschland an einem Neuentwurf des Urheberrechts, der fast allen amtlichen Werken generell den Urheberrechtsschutz entziehen würde (vbr)