Deutsche Musikwirtschaft fordert Internetverbot für "Raubkopierer"

Die in Frankreich beschlossene Einführung von Verwarnungen und Zugangssperren für illegale Downloads von Musik zeige, wie man mit massenhafter Verletzung des Urheberrechts effizient umgehen könne, hieß es vom Verband der deutschen Musikindustrie.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 815 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Die deutsche Musikindustrie will nach französischem Vorbild ein Internetverbot für Urheberrechtsverletzer auch in der Bundesrepublik. Die in Frankreich beschlossene Einführung von Verwarnungen und Zugangssperren für illegales Herunterladen aus dem Internet zeige, wie man mit massenhafter Verletzung des Urheberrechts effizient umgehen könne, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny. Die Musikindustrie macht vor allem illegales Kopieren von urheberrechtlich geschützter Musik für einen Großteil der Milliarden-Einbußen verantwortlich; Tauschbörsen und nicht lizenzierte CD-Kopien hätten das Geschäftsmodell eines gesamten Industriezweiges ins Wanken gebracht.

Ein qualitativ geschäftsfähiges Internet könne nur im Zusammenspiel von technischer Infrastruktur und Inhalten entstehen, erklärte Gorny nun. Diese Erkenntnis vermisse er in der deutschen Politik. Wer den massenhaften Diebstahl von Musik, Filmen, Hörbüchern, Games und Software im Internet in den Griff bekomme, könne der Kreativwirtschaft einen internationalen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

In Frankreich hatten beide Parlamentskammern beschlossen, den Internetzugang von Urheberrechtsverletzern zu verbieten, sollten Verwarnungen zuvor nicht fruchten. Das Gesetz sieht eine Sperre des Internetzugangs von bis zu einem Jahr beim dritten Verstoß gegen das Urheberrecht vor (Three-Strikes-Modell); die gesperrten User müssten zudem die Gebühren ihres Internetproviders während der Sperre weiterbezahlen. Zudem soll nicht eine richterliche Entscheidung, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliege und wie sie zu ahnden sei, für die Internetsperre maßgeblich sein. Vielmehr soll eine Behörde, HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) genannt, auf Hinweis der Rechteinhaber oder -verwerter hin tätig werden.

Das EU-Parlament hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, dass Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer nur nach einer Gerichtsentscheidung verhängt werden dürfen. Internet-Sperren, die durch eine Behörde oder andere staatliche Organisation ohne richterliche Überprüfung verhängt würden, sollen damit ausgeschlossen werden. Kritiker sehen mit der französischen Lösung das Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt und halten sie angesichts der technologischen Entwicklung für unpraktikabel. Die deutsche Musikindustrie ist aber schon seit Längerem Anhänger des französischen Three-Strikes-Modell. Im März hatte der Musikindustrie-Verband angekündigt, wieder vermehrt wegen Urheberrechtsverletzungen vor die Gerichte zu ziehen: Der Musikindustrie bleibe nichts anderes übrig, solange die Diskussion über das Aufsetzen eines Systems einer "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen mit Warnhinweisen und Internetsperren hierzulande in eine Sackgasse geraten sei, meinte Gorny bei der Vorstellung der Jahreszahlen der Branche. Damals hoffte er allerdings auch noch, dass das französische Vorgehen in eine europäische Regelung Eingang finde.

Siehe dazu auch:

(jk)