"Rights Management" statt "Technical Protection Measurses"

Digitale Inhalte und Objekte sollen mittels Rights-Management-Sytemen für eine Bezahlung oder den freien Zugriff identifiziert werden. Das damit einhergehende Tracking von Nutzern würden diese niemals hinnehmen, warnten Kritiker.

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Von
  • Monika Ermert

"Technical Protection Measures" (TPM), die allgemeinen technischen Maßnahmen zum Schutz von urheberrechtlich geschützten Inhalten, nicht nur die als "Trusted Platform Module" bekannten Sicherheits- und Kontrollchips für PCs, sind out. Beim 3. Internet Governance Forum der UN in Hyderabad diskutierten Experten auf Einladung der World Intellectual Property Organisation (WIPO) über Rights-Management-Systeme (RMS), um digitale Inhalte und Objekte für eine Bezahlung oder den freien Zugriff zu identifizieren. Die Last mit Millionen von Einzelabrechnungen für die Nutzung von Werken sei für die Verwertungsgesellschaften nur durch solche RMS zu schultern, sagte Carolyn Morgan von der australischen Verwertungsgesellschaft Copyright Agency Limited.

Die WIPO, sagte deren Urheberrechtsexperte Richard Owens, wolle für mehr Aufmerksamkeit für RMS sorgen. TPM und Rights Management sind Bestandteile der Urheberrechtsverträge der WIPO, WIPO Copyright Treaty (WCT) und WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT). Owen nannte die Interoperabilität von Systemen dabei eine wichtige Frage.

"Es geht um Inhalte und deren Auffindbarkeit, nicht nur ums Urheberrecht. Auch die Leute, die keinen Nutzen aus dem Urheberrecht ziehen wollen, oder Leute, die Creative-Commons-Lizenzen nutzen, brauchen solche Systeme", betonte Morgan. Nutzer könnten durch die Verwendung von Metadaten und deren automatisierte Abfrage auch genau zu den Inhalten finden, die öffentlich frei zugänglich seien. Morgan und der Ex-InterTrust Manager und frühere Chef der Recording Association of America (RIAA), Nic Garnett, stellten eine Reihe von Metadatensystemen und verfügbare Konzepten zur Bindung der Metadaten an die digitalen Objekte vor.

Metadatensysteme seien etwa die ISO-Standards International Standard Text Code oder Online Information eXchange (ONIX). Letzteres hätten die Verlage in Australien mit großen Investitionen eingeführt, sagte Morgan. Zur Identifizierung der jeweiligen Rechteinhaber dienen darüber hinaus die Interested Party Information (IPI) oder der International Standard Name Identifier (ISNI). Für die Verknüpfung stehen laut Morgan die Einbettung der Metadaten oder Watermarking-Verfahren zur Verfügung. Letzteres biete übrigens auch die Möglichkeit, unautorisierte Nutzungen zu blockieren. Dasselbe gilt auch für Fingerprinting-Konzepte, wie sie etwa bei Audible Magic entwickelt wurden.

Scharf kritisiert wurden die Rights-Management-Ansätze vom französischen Informatikprofessor Francois Pellegrini. Mit Blick auf die Fingerprinting-Technik von Audible Magic verwies Pellegrini auf das Urteil eines belgischen Gerichts, das feststellte, dass das System nicht so funktioniere, dass ein Provider wegen Verstößen haftbar gemacht werden könne. "Das System wird niemals funktionieren", sagte Pellegrini. Er riet vielmehr zu einer Debatte über eine globale Lizenz, das Monitoring der Datenströme auf dem Netz und eine danach bemessene Vergütung für die Künstler. Das Tracking von Nutzern durch Rights-Management-Systeme würden diese dagegen niemals hinnehmen. (Monika Ermert) / (jk)