Waffenrecht: Kein Paintball-Verbot, aber schärfere Strafen und ein bundesweites Waffenregister

Nach dem Amoklauf von Winnenden war heftig über die Notwendigkeit einer Verschärfung des Waffenrechts gestritten worden. Eigentlich war ein Paintball-Verbot schon vereinbart.

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Von
  • Peter Mühlbauer

Die am gestrigen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Verschärfung des Waffenrechts enthält nun doch kein Verbot von Paintball. Bereits in der vorletzten Woche hatte der SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz angekündigt, dass solch ein Verbot des seiner Ansicht nach "sittenwidrigen" Spiels vor der Wahl nicht mehr durchgesetzt werden könne.

Dass Paintball in irgendeiner Weise Amokläufe fördert, war offenbar selbst jenen zu abwegig, die sonst keine sehr strengen Kriterien an Zusammenhangsstudien legen. Sogar Vertreter von Polizeiverbänden äußerten sich öffentlich dazu, wie unsinnig diese Regelung sei. Tatsächlich gibt es zwar einen Fall, in dem ein bekannter Paintball-Spieler zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, allerdings geschah dies wegen Untreue und Betrugs, nicht wegen eines Gewaltverbrechens.

Nun soll die geplante Novelle unter anderem eine Klarstellung zu den jetzt bereits möglichen, aber selten durchgeführten unangemeldeten Kontrollen bei Waffenbesitzern enthalten. Dabei entdeckte Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften sollen künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten gewertet werden – allerdings nur dann, wenn Vorsatz nachgewiesen wird. Im Höchstfall können bis zu drei Jahre Haft verhängt werden. Darüber hinaus wird nun auch ein bundesweites Waffenregister eingeführt, das die Kontrolle privat gelagerter Waffen erleichtern soll.

Mit großkalibrigen Waffen sollen in Zukunft nur noch Volljährige schießen dürfen. Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 14 Jahren. Ob die ebenfalls geplante Sicherung von Waffenschränken mit biometrischen Schlössern tatsächlich einen Sicherheitsgewinn bringt, wird sich zeigen. Der Chaos Computer Club bewies bereits vor einigen Jahren, dass sich solche Systeme potentiell leichter überlisten lassen, als einem Elternteil ein Schlüssel aus dem Bund genommen werden kann.

Da der Bundesrat bereits in die Verhandlungen mit einbezogen wurde, sieht die Regierung keine größeren Hindernisse für eine Verabschiedung vor der Sommerpause. Widerstand könnte sich allerdings im Innenausschuss des Bundestages regen, wo Angehörige der Opfer von Winnenden eingeladen wurden, die weitaus umfassendere Maßnahmen fordern.

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(pem)