Bundesrechnungshof kritisiert Cyber-Abwehrzentrum

Die jetzige Konzeption sei "nicht geeignet, die über die Behördenlandschaft verteilten Zuständigkeiten und Fähigkeiten bei der Abwehr von Angriffen aus dem Cyberraum zu bündeln", befanden die Rechnungsprüfer laut einem Medienbericht.

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In seiner gegenwärtigen Struktur erfüllt das 2011 gegründete Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) in Bonn nicht seinen Zweck. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in einem vertraulichen Bericht, der der Süddeutschen Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt. Die jetzige Konzeption sei "nicht geeignet, die über die Behördenlandschaft verteilten Zuständigkeiten und Fähigkeiten bei der Abwehr von Angriffen aus dem Cyberraum zu bündeln."

Der Bundesrechnungshof halte das Cyber-AZ "nicht für gerechtfertigt", wenn der einzig vorgegebene Arbeitsablauf die tägliche Lagebesprechung ist und "Handlungsempfehlungen auf politisch-strategischer Ebene" nur in einem Jahresbericht gegeben würden. Es sei "fraglich", welchen Nutzen die Einrichtung überhaupt entwickeln könne, wenn sie selbst als Informationsplattform "nur geringe Akzeptanz" finde.

Der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte das Cyber-AZ Mitte Juni 2011 eröffnet. Das Zentrum versteht sich vor allem als Informationsdrehscheibe und Kommunikationsplattform. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationspolitik (BSI) führt die Feder, weitere Mitglieder kommen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) und vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Dazu stießen Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA), des Zollkriminalamtes (ZKA), der Bundespolizei, des Bundesnachrichtendienstes und der Bundeswehr.

Der Bundesrechnungshof kritisiert nun, dass mittlerweile nicht einmal alle drei "Kernbehörden" BSI, BKK und BfV an den Lagebesprechungen teilnähmen. Das ZKA sei nur einmal gesehen worden, die Einrichtungen der Bundeswehr seien bis auf den MAD gar nicht erschienen. Das Bundesinnenministerium hatte bereits im Februar auf die laut Süddeutscher Zeitung wiederholt vom Rechnungshof vorgebrachte Kritik reagiert und eingeräumt, die Unterscheidung zwischen Kern- und assoziierten Mitgliedern müsse auf den Prüfstand. Aber die vom Rechnungshof unter anderem geforderte Definition von Arbeitsabläufen sei entbehrlich, weil sich diese aus der täglichen Lagebesprechung ergäben. (anw)