EU-Urteil bestätigt Sonderweg Schleswig-Holsteins beim Glücksspiel

Das Ausscheren Schleswig-Holsteins aus dem Glücksspielstaatsvertrag und die Vergabe von Lizenzen für Anbieter von Online-Glücksspielen habe nicht das Spieleverbot der anderen Bundesländer für Glücksspiele im Internet infrage gestellt, entschied der EuGH.

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Von
  • dpa

Schleswig-Holstein hat mit der vorübergehenden Liberalisierung des Glücksspiels im Internet nicht das in Deutschland geltende allgemeine Verbot unterminiert. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Rechtssache C-156/13) in Luxemburg entschieden. Das Ausscheren Schleswig-Holsteins aus dem Glücksspielstaatsvertrag und die zeitweilige Vergabe von Lizenzen für Anbieter von Online-Glücksspielen habe nicht das Spieleverbot der anderen Bundesländer für Glücksspiele im Internet infrage gestellt.

Zur Begründung verwiesen die Richter darauf, dass die liberale Regelung "zeitlich auf weniger als 14 Monate und räumlich auf ein Bundesland begrenzt war". Zugleich wertete der Gerichtshof das Verbot für Online-Glücksspiele, das inzwischen in fast ganz Deutschland gelte, als verhältnismäßig – es diene dem Allgemeinwohl.

Nach dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag ist die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele im Internet grundsätzlich verboten. Nur Lotterien und Sportwetten können ausnahmsweise erlaubt werden. Anders als die anderen 15 Bundesländer trat Schleswig-Holstein diesem Vertrag zunächst nicht bei, sondern schlug von 2012 bis Februar 2013 einen Sonderweg ein. In dieser Zeit erhielten Anbieter aus der EU unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung, um Glücksspiele im Internet zu veranstalten, zu vermitteln und dort dafür zu werben.

Nach der Abwahl der CDU/FDP-Landesregierung kehrte das Land unter der Koalition aus SPD, Grünen und SSW zum Staatsvertrag zurück – doch die auf mehrere Jahre erteilten Lizenzen für Wettanbieter im Internet bestehen fort.

Der Rechtsstreit dreht sich um den in Gibraltar ansässigen Glücksspiel- und Sportwettenanbieter Digibet. Die staatliche Lottogesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, die Westdeutsche Lotterie, hielt das Internetangebot von Digibet für rechtswidrig und klagte dagegen – in den Vorinstanzen mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof bat den Luxemburger EuGH nun um eine Entscheidung.

Dabei wird der deutsche Staatsvertrag von EU-Seite durchaus kritisch gesehen. Die EU-Kommission hat mehrfach die deutschen Regelungen für Online-Wetten kritisiert. Schon 2012 hatte sie Zweifel an der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit EU-Recht geäußert, weil dieser Sportwetten und Lotterien über das Internet zulässt.

Der stellvertretende Vorsitzende der Bundes-FDP und FDP-Fraktionschef im schleswig-holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, betonte, die EU-Kommission habe Bedenken angemeldet und dem Vertrag sowieso nur unter Auflagen zugestimmt. Die nächsten Klagen aus Deutschland lägen schon beim EuGH: "Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die EU-Ebene den Vertrag endgültig kippt."

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein, Hans-Jörn Arp, hält den Glücksspielstaatsvertrag für gescheitert, weil bislang keine einzige Lizenz für Sportwetten vergeben worden sei. Er kritisierte: "Mit dem Beitritt hat Schleswig-Holstein fast 200 Millionen Euro Einnahmen aus Sportwetten an die anderen Bundesländer verschenkt."

Die Allianz digitaler Wett-, Poker- und Lotterieanbieter appellierte in einem Schreiben an alle Ministerpräsidenten, den Glücksspielstaatsvertrag neu auf den Prüfstand zu stellen und dabei die Branche miteinzubeziehen. "Denn aus Sicht nahezu aller Marktteilnehmer ist der neue Glücksspielstaatsvertrag gescheitert", heißt es in dem Schreiben. Der Wettanbieter bwin forderte die Zulassung für alle Anbieter, die bestimmte Auflagen erfüllten wie etwa bei der Sucht- und Betrugsbekämpfung.

Der Verband der Europäischen Online-Glücksspiel- und Sportwettenbetreiber EGBA (European Gaming and Betting Association) kritisierte, dass bislang keine Lizenzen zur Veranstaltung von Sportwetten vergeben wurden. Er forderte von der EU-Kommission "die Durchsetzung des EU-Rechts in Deutschland sowie die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Verstöße gegen EU-Recht". (anw)