Transparenzverordnung kommt, Routerzwang bleibt

Zwangsrouter, also von Netzbetreibern nach Gutdünken aufgezwungene Geräte am Internet-Anschluss, die Verbraucher nicht gegen bessere tauschen können, will die Bundesregierung verhindern. Doch die Verordnung dürfte genau Gegenteiliges bewirken.

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Von
  • Dusan Zivadinovic

Jetzt klopft sich die Bundesnetzagentur auf die Schultern: Sie verweist im Gespräch mit Medien darauf, dass ihr Entwurf für eine Transparenzverordnung für eine freie Auswahl von Routern gerade mit den Bundesministerien besprochen wird und dann dem Bundestag zur Absegnung vorgelegt wird. Wenn die Verordnung dann im Herbst 2014 verabschiedet ist, seien Zwangsrouter aus der Welt geschafft.

Klagen, dass Netzbetreiber ihre Zwangsrouter-Handhabe zurzeit sogar ausweiten, beantwortet sie scheinbar im Sinne von Teilnehmern, die eine freie Auswahl an Routern haben wollen oder brauchen: Solange es keine gesetzliche Grundlage gebe, werde halt weitergemacht, kommentierte eine Sprecherin gegenüber dem Nachrichtendienst Golem. So sieht es aus, als würde die BNetzA nur darauf warten, gegängelten Verbrauchern zur Seite zu springen.

Das erstaunt, denn die BNetzA hat sich bisher stets geweigert, gegen Zwangsrouter vorzugehen und behauptet, keine Handhabe dagegen zu sehen, weil sie zum Netz des Betreibers gehörten und dieser dann das Recht habe, selbst zu bestimmen, welches Gerät er beim Kunden einsetze. Erst breiter Druck der Öffentlichkeit erzwang immerhin eine Anhörung und brachte die Koalitionsparteien im Herbst 2013 dazu, sich ein Gesetz gegen Zwangsrouter vorzunehmen. Die BNetzA meldete dann nach Auswertung der Anhörung sehr vernehmlich, eine Transparenzverordnung gegen Zwangsrouter erarbeitet zu haben. Danach breitete sie Stille über das Thema.

Die Stellungnahmen zur Anhörung veröffentlichte sie ohne zu erwartende Pressemeldung, sodass die Öffentlichkeit keine Kenntnis davon erhalten hat. Man kann sich daher auch fragen, ob die Entscheider, die die Verordnung festklopfen sollen, die Eingaben kennen. Dabei sind die Stellungnahmen offenbar schon seit dem 14.4.2014 einsehbar. Um sie zu finden, muss man aber entweder den Link haben oder wissen, dass sie da sind, denn sie stecken gut verborgen in der verschachtelten Ordnerstruktur des Webservers der Agentur.

Ein Kommentar von Dušan Živadinovic

Dušan Živadinovic wechselte Anfang der 90er Jahre aus der Forschung und von der Universitäts-Micro-VAX zum Journalismus und auf handlichere PC-Systeme. Aus dem Computer-Pleistozän bringt er Erinnerungen an die Amiga-Ära mit, als c't-Redakteur und Ressortleiter Netzwerke widmet er sich hauptsächlich Kommunikations-, Netzwerk- und Serverthemen.

Die Eingaben zur Anhörung sind fast durchweg gegen Zwangsrouter, darunter stammen besonders viele von Verbrauchern. Für den Routerzwang sind hingegen nur wenige und darunter wie erwartet Netzbetreiber. Dabei fällt auf, dass Vodafone, Telefonica oder Kabel Deutschland die heikle Frage 1 der Anhörung entweder nicht beantworten oder umgehen. Sie lautet sinngemäß: Ist es aus Ihrer Sicht möglich, die Modelle A und B nicht nur über xDSL-Technologien, sondern auch über die folgenden Übertragungstechnologien zu realisieren: Breitband, Glasfaser, stationärer Funk? Technisch gesehen kann man ein Nein nicht begründen. Dann aber kann man das aktuelle Modell, bei dem die Telefondose den Netzabschluss bildet, auf andere Anschlussarten ausweiten und genau das wäre im Sinne von Kunden, die eine freie Wahl bei Routern fordern.

Dass Netzbetreiber für Zwangsrouter und gegen die freie Wahl sind, erstaunt nicht, wenngleich sie das öffentlich nicht einfordern. Umgekehrt kursieren aber Berichte, nach denen Lobbyisten der Netzbetreiber die Bundestagsabgeordneten, die mit der Bearbeitung der Verordnung befasst sind, ausdauernd kontaktieren. Denn Zwangsrouter sparen zum Beispiel bares Geld, indem sie die Support-Kosten reduzieren. Pikant erscheint nun, wie sich Netzbetreiber zu dieser Frage stellen.

Der Konzern Vodafone beantwortet sie ausweichend, indem er den Begriff "Netzzugangsschnittstelle" vermeidet und nebulös von "Kundenschnittstelle" redet. Telefonica behauptet, der Router sei Teil seines Netzes und geht auf Frage 1 nicht ein. Kabel Deutschland sperrt sich mit der leicht zu widerlegenden Begründung, das Modell A sei "für Kabelnetze völlig unzutreffend", da das Kabel ein Shared Medium sei. Genau das funktioniert heute schon In den Kabelnetzen der USA und auch im gesamten weltweiten Handy-Markt, der ebenfalls auf dem Shared Medium basiert. Übertragen auf den Mobilfunk würde die Haltung der Festnetzbetreiber bedeuten, dass Mobilfunkprovider dem Verbraucher diktieren können, beispielsweise ein Windows-Phone, ein Android oder ein iOS-Gerät einzusetzen.

Solche Antworten regen an, sich den Entwurf der Transparenzverordnung im Detail anzusehen. Dabei fällt auf: Obwohl die Agentur im Vorfeld selbst von einer unscharfen Schnittstellenbeschreibung ausgeht und die Anhörung gerade zur Klärung dieser Frage gestartet hat, wird sie im Entwurf nicht präzisiert.

Deshalb können sich Netzbetreiber den Netzabschlusspunkt nach Gutdünken zurechtlegen und behaupten, der Router gehöre zum Netz. Dann würden lediglich Schnittstellen wie LAN, WLAN oder Telefonie die Netzabschlusspunkte bilden und "Zugangsdaten" wären dann WLAN-Passwörter oder Kennungen für den Zugang zur Konfiguration des Routers. Die tatsächlichen Zugangsdaten zu ihrem Netz würden sie aber nicht rausrücken und wenn Verbraucher dann einen Router ihrer Wahl anschließen, würde sich dieser entweder gar nicht anmelden können oder nicht alle Dienste nutzen können, obwohl bisher sämtliche Schnittstellen und Protokolle offen sind, sodass jedes entsprechend gebaute Gerät technisch dazu in der Lage ist.

Eine Öffnung, die sich nicht umgehen lässt, gelänge erst, wenn sich die Väter der Transparenzverordnung dazu bringen ließen, als Netzabschlusspunkt die Telefondose zu spezifizieren – so wie es zu Beginn der Tk-Liberalisierung für die Telekom festgelegt worden ist. Für Kabelbetreiber wäre das der Kabelendpunkt.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung fordert zwar: "Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern. Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten." Nach Lage der Dinge wird die wunschgemäß betitelte Verordnung aber gerade das Gegenteil bewirken.

Die lachenden Dritten sind dann Telefónica, Unity Media und überhaupt alle, die schon jetzt dem Verbraucher den Router aufdrücken, der für sie nützlich ist. Damit sparen sie bares Geld und schaffen durch die Hintertür eine Grundlage für proprietäre Strukturen, die den Wechsel von Verbrauchern zu anderen Betreibern erschweren und die Konkurrenz hemmen. (dz)